Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

In der Bundesratssitzung am 5. November 2021 haben die Vertreter der Länder die „Verordnung über die Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung“ beschlossen. Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Dies geschieht mit einiger Verspätung – nach Vorstellung der EU war dies eigentlich bereits für Oktober 2020 vorgesehen.

Gemeinsam mit dem Verordnungstext hat der Bundesrat einen Änderungsantrag beschlossen, der vom federführenden Wirtschaftsausschuss und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vorgelegt wurde. Dieser sieht eine teilweise Evaluation der Auswirkungen der Regelungen auf Mieter nach drei Jahren vor. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann anschließend die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen und die Neuerungen treten in Kraft.

KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir freuen uns sehr, dass die novellierte Heizkostenverordnung nun auch die Hürde im Bundesrat genommen hat. Das führt zu mehr Planungssicherheit in der Branche. Bei einem Thema wie dem Klimaschutz ist das von großer Bedeutung. Denn je schneller Wohnungsunternehmen, Verwalter und Privateigentümer funkauslesbare Technologie einsetzen und ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation, UVI, anbieten, desto eher können die in der EED formulierten Einsparziele erreicht werden.“

Erfolgt die Umsetzung des Änderungsantrags durch die Bundesregierung sowie die Veröffentlichung der neuen HKVO noch vor Jahresende, sind Vermieter und Verwalter ab Januar 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich die UVI zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.

KALO-Geschäftsführer Dr. Dirk Then: „Wir unterstützen Eigentümer und Verwalter bei der Umsetzung der neuen Pflichten. KALO hat zuverlässige technische Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Auch für die UVI stehen bereits intelligente Portal- und App-Lösungen bereit.“

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite: https://www.kalo.de/neue-hkvo

Über die KALORIMETA GmbH

Die KALORIMETA GmbH – ein Unternehmen der noventic group – ist der Full-Service-Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Mit innovativen Lösungen in den Bereichen Messdienstleistung, Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Multi-Metering, Rauchwarnmelder-Service sowie Trinkwasserprüfung betreut KALO bundesweit rund zwei Millionen Wohneinheiten. Mit Ideenreichtum und Begeisterung arbeitet KALO täglich daran, die Prozesse in der Verwaltung von Liegenschaften digitaler, einfacher sowie effizienter zu gestalten und Immobilien klimaintelligent zu steuern.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

KALORIMETA GmbH
Heidenkampsweg 40
20097 Hamburg
Telefon: +49 (40) 23775-0
Telefax: +49 (40) 23775-555
http://www.kalo.de

Ansprechpartner:
Tim Seitter
PresseCompany GmbH
Telefon: +49 (711) 23886-80
Fax: +49 (711) 23886-31
E-Mail: tim.seitter@pressecompany.de
Cornelius Napp
Leiter Marketing
Telefon: +49 (40) 23775-537
Fax: +49 (40) 23775-8533
E-Mail: cornelius.napp@kalo.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel