Aufräumen mit Vorurteilen #4: Warum nicht jeder Gegenstand als Pfand für einen Pfandkredit taugt

Unerheblich, wie groß oder klein, ob alt oder neu und egal, in welchem Zustand – im Pfandleihaus kann man jeden Gegenstand zu Geld machen. So lautet auch im 21. Jahrhundert immer noch ein gängiges Klischee. Doch das Vorurteil ist falsch. Tatsächlich beleiht der Pfandleiher nur das, was auch wirklich einen Wert hat.

Aus gutem Grund. Denn nicht nur der aktuelle Wert, sondern auch die Wertbeständigkeit eines Gegenstandes spielt eine sehr wichtige Rolle in der Pfandleiher-Branche. Entscheidend für die Höhe des Pfandkredits ist schließlich der Gegenstand selbst. Ob Schmuck, Goldmünze, technisches Gerät oder die wertvolle Uhr – der Pfandleiher beurteilt den Gegenstand einzig und allein am Zeitwert, also den Neuwert eines Gegenstandes abzüglich der Wertminderung in Folge von Abnutzung oder Alter. Zudem muß der Pfandleiher einen Sicherheitsabschlag einkalkulieren. Selbst der mögliche emotionale Wert ist unerheblich, egal wie viele Erinnerungen auch am Familienschmuck hängen mögen. Denn beim Pfandkredit besteht die Besonderheit, daß für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren nicht der Kunde persönlich, sondern ausschließlich das Pfand haftet, so daß der Pfandleiher, sofern der Kunde das Pfand nicht mehr auslöst, versuchen muß, in einer öffentlichen Versteigerung einen Käufer für das Pfand zu finden.

Die gute Nachricht lautet aber: Weil die Pfandleiher-Branche sich in den vergangenen Jahrzehnten stetig weiterentwickelt hat, kann der Wert eines Gegenstandes immer genauer eingeschätzt und damit auch in vielen Fällen ein höheres Darlehen gewährt werden – ganz im Sinne des Kunden. Neben einer besseren Aus- und Weiterbildung haben dazu vor allem auch neue technische Instrumente beigetragen. Dank modernster technischer Prüfgeräte wie z.B. Magnetwaagen und elektronischen Messgeräten, die zur qualitativen und quantitativen Bestimmung verschiedener Materialien eingesetzt werden, können die Betriebe nicht nur eine schnelle, sondern auch sehr faire Einschätzung des Pfandes gewährleisten.

Pfandleiher muss Wertverfall mitberechnen

Klar ist, dass die Kunden nicht mit dem Neuwert des Pfandes rechnen können. Das ist zum einen aufgrund des vergleichsweise schnellen Wertverfalls insbesondere für elektronische Geräte wie Laptops oder Smartphones bedingt. „Zum anderen müssen die Verbraucher einen Sicherheitsabschlag in Kauf nehmen“, erläutert Susanne Rothfuss-Wamsler, Vorsitzende des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). „Schließlich trägt der Pfandleiher das Risiko, wenn in einer möglichen Versteigerung niemand ein Gebot abgibt, welches das Darlehen sowie die Zinsen und Gebühren abdeckt.“

Oft deutlich lohnender ist es, beispielsweise Schmuck, Designer-Handtaschen oder Luxus-Uhren zu verpfänden. Sie können zudem im Wert noch steigen und sind bei Bietern generell sehr beliebt. Bei Goldbarren und der Goldkette hängt die Höhe des Darlehens zudem vom tagesaktuellen Edelmetallpreis ab. „Der zuletzt wieder gestiegene Goldpreis spielt natürlich eine Rolle, denn die Kunden erhalten somit mehr Geld für ihren Schmuck“, betont die ZdP-Vorsitzende.

Klare gesetzliche Bestimmungen

Generell gilt jedoch: Der Pfandleiher ist daran interessiert, dem Kunden ein möglichst hohes Darlehen gewähren zu können. Denn schließlich verdient er an Zinsen und Gebühren und die sind umso höher, je höher das gewährte Darlehn ist. Wichtig zu wisssen: Sämtliche Leihhäuser unterliegen der „Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher“ von 1961, in der die anfallenden Zinsen eines Darlehens und bei Darlehen bis 300 Euro auch die Gebühren für alle Pfandhäuser bundeseinheitlich festgeschrieben sind.

„Nur die beiden Faktoren Marktwert sowie die im Falle einer etwaig notwendig werdenden Versteigerung bestehenden Wiederverkaufschancen sind somit für einen Pfandkredit entscheidend und mangels persönlicher Haftung des Kunden nicht die Bonität des Kunden“, verdeutlicht Rothfuss-Wamsler. Das ist auch einer der großen Vorteile des Pfandkredits gegenüber anderen Darlehensarten: Da der Kunde beim Pfandkredit nicht persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Gebühren haftet, sondern ausschließlich das Pfand, ist keine zeitaufwendige Prüfung seiner Vermögens- oder Einkommensverhältnisse erforderlich. Selbst Verbraucher mit einer schlechten Bonität müssen daher keine Bedenken haben, wenn sie nach einem Pfandkredit fragen. Und selbst ein Schufa-Eintrag steht einem Pfandkredit grundsätzlich nicht entgegen.

Über den Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.
Oberdorfstraße 26
70567 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1616-10
Telefax: +49 (711) 161616-1
http://www.pfandkredit.org

Ansprechpartner:
Iris Albrecht
iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Telefon: +49 (681) 4109806-10
Fax: +49 (681) 4109806-19
E-Mail: albrecht@irisalbrecht.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel