Finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien anpassen

Der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. empfiehlt, für das Jahr 2022 die Pauschalbeträge für die Pflege und Erziehung und für den Sachaufwand für die Pflegefamilien anzuheben. Die Beträge für die Alterssicherung sowie die Unfallversicherung sollen unverändert bleiben.

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, zum einen die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Erziehung den um 2,5 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. Den Pauschalbetrag für die Alterssicherung von Pflegepersonen empfiehlt der Deutsche Verein unverändert fortzuschreiben, da sich der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Der Richtwert für die Unfallversicherung ist leicht gesunken. Im Sinne einer bürokratiearmen Lösung solle für die Unfallversicherung ebenfalls der Pauschalbetrag des Vorjahres beibehalten werden.

Die Empfehlungen bezüglich der Pauschalbeträge für den Sachaufwand basieren auf der im Juni 2021 erschienenen Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Eltern für ihre Kinder. Die sich hieraus ergebenden teilweise deutlichen Anstiege empfiehlt der Deutsche Verein stufenweise umzusetzen.

Die Empfehlungen sind seit Jahrzehnten ein wichtiger Orientierungspunkt für die Festsetzung der Pauschalen durch die jeweils auf Länderebene zuständigen Behörden und werden von den meisten Bundesländern übernommen. „Kindern und Jugendlichen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ein Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen, ist als bedeutendes gesellschaftliches Engagement anzuerkennen. Dieser Bedeutung muss auch die finanzielle Unterstützung der Pflegefamilien gerecht werden“, betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2021/dv-13-21_pauschalbeitraege-vollzeitpflege.pdf

Über Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

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