Mindeststandard: Menschenrechte – Anforderungen an Investoren

Sustainable Finance ist spätestens seit 2020 das Megathema für die Finanzindustrie. Die Europäische Union (EU) hat schon 2018 einen Sustainable Finance Action Plan vorgelegt. Die deutsche Bundesregierung zog im Mai hinterher – mit einer Sustainable Finance Strategie, in der sie skizzierte, wie der Finanzsektor zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen soll. Doch sind sowohl auf europäischer Ebene als auch in der deutschen Strategie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bislang ein Randthema.
 
Deshalb brachte am Mittwochmorgen das SÜDWIND-Institut das Thema vor der Bundestagswahl auf die Agenda: Das SÜDWIND-Institut, gefördert durch Misereor und Brot für die Welt fordert in seinem Policy Paper „Mindeststandard Menschenrechte: Anforderungen an Investoren“ von der Bundesregierung unter anderem die Ausformulierung von Mindestanforderungen an menschenrechtliche Due Diligence und Berichterstattung, die Festlegung von Mindestanforderungen für Engagement sowie die Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Kontrollorgan.
 
„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war ein wichtiger Schritt, Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten zu verpflichten. Der Finanzsektor wird von dem Gesetz aber weitgehend ausgeschlossen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf“, forderte Ulrike Lohr, Sustainable Finance-Expertin beim SÜDWIND-Institut und Autorin des Papiers. „Die EU muss den Finanzsektor mit seinen Besonderheiten in ihrem Entwurf für ein Europäisches Lieferkettengesetz vollumfänglich mit einbeziehen.“
 Unterschiedliche Verbindlichkeit
 
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreter*innen mehrerer Fraktionen im Bundestag war man sich einig, dass die Politik der Achtung der Menschenrechte auch in der Finanzbranche einen höheren Stellenwert einräumen muss. „Die Wahrung der Menschenrechte muss für politische Entscheidungsträger eine hohe Priorität einnehmen", erklärte Alexander Radwan, Bundestagsabgeordneter für die CSU. 

„Der unbedingte Schutz von Menschenrechten ist keine ökonomische Frage, sondern ein humanistisches Gebot und ein zentraler Wert unserer Gesellschaft. Unser Finanzsystem muss so aufgestellt sein, dass es an der gesamtgesellschaftlichen Wertschöpfung mitwirkt und die sozial-ökologische Transformation durch gezielte Investitionen begleitet. Das wiederum zahlt sich aus im Rahmen von wirtschaftlicher Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit“, so Kristina Jeromin, Bundestagskandidatin für Bündnis 90/ Die Grünen.
 
FDP-Bundestagsabgeordneter Lukas Köhler setzte auf den Markt: „Wenn die politischen Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass sich die Innovationskraft der Märkte voll entfalten kann, kann der Finanzmarkt den weltweiten Schutz der Menschenrechte entscheidend voranbringen; dazu müssen jedoch soziale Belange, Umwelt- und Klimaschutz gleichermaßen berücksichtigt und der Weg zur Transformation offen und transparent ausgestaltet werden.“
 
Jörg Cezanne, Bundestagsabgeordneter für die Linke, erläuterte: „Umfassende und verbindliche Standards der Berichterstattung über und des Umgangs mit menschenrechtlichen Auswirkungen von Geschäftsaktivitäten müssen zwingend Bestandteil einer Sustainable Finance-Regulierung werden.“

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