Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Das Ganztagsförderungsgesetz ist beschlossene Sache: Danach haben alle Erstklässler, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, Anspruch auf mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung. Nach Auskunft der ARAG Experten ist der Anspruch bedarfsunabhängig, gilt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe und soll schrittweise auf folgende Jahrgänge ausgebaut werden.
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