Schuldner (hat sich) verzogen – Gläubiger können dennoch etwas tun
Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ wieder im eigenen Briefkasten landet.Read more about Schuldner (hat sich) verzogen – Gläubiger können dennoch etwas tun[…]
