Staatliche Förderung der E-Mobilität – auch e-Nutzfahrzeuge sind förderfähig

Mit dem „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ dokumentiert die Bundesregierung ihre grundlegende Entscheidung für Nachhaltigkeit im Verkehr. Einfach zusammengefasst soll die Attraktivität des klassischen Verbrennungsmotors durch wachsende Beschränkungen und steigende Kosten gesenkt und parallel die Entscheidung zu Neuanschaffungen aus dem Bereich der Elektromobilität durch gezielte Förderung erleichtert werden. Dabei liegt im Auge der Öffentlichkeit der Fokus mehrheitlich auf dem Pkw-Segment. Hier wachsen Modellangebot und Nachfrage kontinuierlich. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die staatliche Förderung, die sich für Käufer in barer Münze bemerkbar macht.

Ein Blick auf die Quellen der CO2-Emission zeigt jedoch, dass vor allen Dingen die Fahrleistung von Nutzfahrzeugen Beachtung verdient. Mit etwa einem Drittel an der gesamten Emissionsmenge erweisen sich diese als relevanter Umweltfaktor. Gerade für Unternehmen ist die Neuanschaffung in erster Linie mit wirtschaftlichen Erwägungen verbunden. Genaue Informationen über die Fördermöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie durch Bundeslandwirtschaftsministerium und einzelne Regionalverbände sind deshalb eine wertvolle Entscheidungshilfe.

„Mit den neuen Modellen des französischen Herstellers Goupil bieten wir eine vielseitige Auswahl an e-Nutzfahrzeugen für unterschiedliche Einsatzbereiche“, erklärt Jens Körner, Geschäftsführer der W. Körner Gabelstapler GmbH aus dem niedersächsischen Groß Schwülper. „Dabei können unsere Kunden durch die gezielte Ausnutzung aller Fördermöglichkeiten nach eingehender kostenloser Beratung durch uns als Goupil-Vertragspartner derzeit noch 9.000 Euro und gegebenenfalls noch mehr vom Kaufpreis eines Neufahrzeuges oder eines jungen Gebrauchten einsparen. Neben dem guten Gewissen, etwas für die Umwelt zu tun, ist das ein überzeugendes Argument.“

Mit den neuen Modellen G2, G4 und G6 von Goupil bietet Körner Gabelstapler 100% elektrische kompakte Leichtfahrzeuge in drei Größen, mit Straßenzulassung, konfigurierbar für unterschiedliche Einsatzzwecke, mit einer Tragkraft von bis zu 1,2 t und einer maximalen Reichweite von 150 km. Dabei sind die Nutzfahrzeuge emissionsfrei und geräuscharm, weshalb sie sowohl indoortauglich als auch für einen Einsatz in Umweltzonen oder Kuranlagen geeignet sind.

Noch bis zum 31.12.2021 erhalten Käufer elektrischer Nutzfahrzeuge einen Innovationsbonus von insgesamt 9.000 Euro, der sich aus einer staatlichen Förderung in Höhe von 6.000 Euro und einer Herstellerprämie von zusätzlich 3.000 Euro zusammensetzt. Diese Regelung gilt noch bis Ende 2021. Ab dem 01.01.2022 reduziert sich die Gesamtsumme auf 6.000 Euro, zusammengesetzt aus 3.000 Euro Umweltbonus des Bundes und weiteren 3.000 Euro Herstellerprämie. Darüber hinaus fördert das Bundeslandwirtschaftsministerium noch bis zum 30.06.2021 Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe, welche über eine Erzeugungsanlage für erneuerbare Energien verfügen. Im Rahmen eines CO2-Einsparkonzepts können hier 700 Euro pro eingesparter Tonne CO2 als Förderung für die Anschaffung mobiler Maschinen und Geräte mit elektrischem Motor beantragt werden. Speziell für kommunale Betriebe in Niedersachsen besteht zudem die Möglichkeit einer Pauschal-Förderung in Höhe von 15.000 Euro je Fahrzeug sowie 500 Euro für optionale Ladeinfrastruktur. Gefördert werden, abhängig von der Größe der Kommune, bis zu vier Fahrzeuge.

„Die Förderung ist natürlich eine zusätzliche Motivation“, weiß Körner. „Dennoch sprechen auch die Qualität und der Nutzwert der Goupil e-Nutzfahrzeuge für sich. Gerne können Interessenten sich bei uns vor Ort hiervon überzeugen. Bei dieser Gelegenheit klären wir dann gleich alle Details einer möglichen Förderung.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

W. Körner GmbH
Braunschweigerstraße 15
38179 Gross Schwülper
Telefon: +49 (5303) 9595-0
Telefax: +49 (5303) 9595-95
http://koernergabelstapler.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel