INDUS Holding AG beschließt Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der INDUS Holding AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2019 beschlossen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand beabsichtigt eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 63.571.323,62 Euro um bis zu 6.357.130,02 Euro (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals) auf bis zu 69.928.453,64 Euro durch die Ausgabe von bis zu 2.445.050 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien werden prospektfrei institutionellen Investoren angeboten und sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden voraussichtlich am oder um den 31. März 2021 in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Börse Düsseldorf einbezogen.

Die Anzahl der neuen Aktien und der Platzierungspreis werden im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt, welches unmittelbar nach dieser Mitteilung beginnt. Der Platzierungspreis wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt.

Diese Barkapitalerhöhung ermöglicht INDUS weiteren Handlungsspielraum für zukünftige Akquisitionen in definierten Zukunftsbranchen bei gleichzeitiger Beibehaltung stabiler Bilanzrelationen und der Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die „Order“) sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (Prospektverordnung) sind.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar. Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

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