Apothekenpersonal, das Corona-Tests durchführt, kann sich gegen Corona impfen lassen

„Apothekenpersonal, das bei der Durchführung von Antigen-Schnelltests eingesetzt wird, muss vorrangig geimpft werden“ forderte der Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Dr. Günther Hanke. „Die Apotheke vor Ort leistet täglich einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie, deshalb muss das eingesetzte Personal bestmöglich geschützt werden“, so Hanke weiter. Mittlerweile sind alleine auf dem Portal der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg rund 350 Apotheken mit einem Testangebot registriert.

Auf Nachfrage beim Ministerium für Soziales und Integration erhielt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg nun eine positive Rückmeldung.

Das Ministerium teilte hierzu mit, dass testende Apotheker und Apothekerinnen nach § 3 Absatz 1 Nummer 5 Corona-ImpfV anspruchsberechtigt sind. Personal in bzw. aus Apotheken, die Corona-Tests für Testberechtigte anbieten, können sich daher um einen Impftermin im Rahmen der Prioritätsgruppe 2 bemühen.

Die Bedeutung der Antigen-Schnelltests (PoC-Schnelltests) und die Zahl der Personen, die einen Anspruch auf kostenlose Tests haben, wachsen ständig. Seit der Einbindung der Apotheken in die Teststrategien des Bundes und des Landes, ist dort die Nachfrage an PoC-Schnelltests deutlich angestiegen. Eine noch höhere Nachfrage wird nach der aktuellen Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn von kostenlosen Tests erwartet.

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