Grundsätze zur Umlegung von Kosten bei Breitband-Mitverlegung veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat heute Grundsätze zur Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur veröffentlicht. Konkret geht es um die Umlegung von mit der Mitverlegung verbundenen Kosten. 

Grundsätze sollen Einigung erleichtern

Die Grundsätze sollen eine Einigung zwischen den an einer Mitverlegung beteiligten Parteien erleichtern. Sie sind gleichzeitig eine wichtige Grundlage für die Verfahren der Bundesnetzagentur, die im Falle der Streitbeilegung an die veröffentlichten Grundsätze gebunden ist. 

In die Grundsätze flossen neben den Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf die Spruchpraxis der Bundesnetzagentur, Überlegungen aus dem Konsultationsdokument zu Fragen der Entgeltbestimmung und dazu eingegangener Stellungnahmen, sowie Untersuchungen zu technischen, juristischen und ökonomischen Fragestellungen ein. 

Weitere Informationen zu den Grundsätzen sowie zur Auswertung der Konsultation sind unter
www.bundesnetzagentur.de/bk11-kostenumlegung-mitverlegung veröffentlicht.

Hintergrund

Das DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken.

Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgabe einer Nationalen Streitbeilegungsstelle und einer zentralen Informationsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr. Die Streitbeilegungsstelle soll auftretende Streitfragen rasch und verbindlich klären, die zentrale Informationsstelle Netzbetreiber über vorhandene Netzinfrastrukturen informieren.

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