Notfallzulassung zwingt zur Fortsetzung des Irrwitzes
Die gestern erteilte Notfallzulassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in jeder Hinsicht unzureichend, da die Bekämpfung der Feldmausplage für nahezu alle betroffenen Thüringer Landwirt*innen weiterhin unmöglich sein wird. Grund hierfür ist, dass sämtliche Auflagen, die einen Einsatz von Rodentiziden in weiten Teilen Thüringens verbieten, ausnahmslos bestehenRead more about Notfallzulassung zwingt zur Fortsetzung des Irrwitzes[…]
