bvse für Ausweitung der Sammelstellen, bessere Aufklärung und Pfandpflicht

Heute (9. September) diskutiert der Umweltausschuss des Bundestages über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG). In einer Stellungnahme hat der bvse erneut seine Bedenken zu den, hinsichtlich des Paradigmenwechsels im Sammelsystem von Altgerätebatterien zu erwartenden, umweltpolitischen Rückschritten geäußert und wichtige Forderungen zu nachhaltigen Maßnahmen für eine Fortentwicklung des Rücknahmesystems aufgestellt.

„Kurze Abgabewege und Informationsarbeit sind wesentliche Grundpfeiler, den Umweltaspekt beim Verbraucher und die Abgabebereitschaft zu steigern“, macht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seiner Stellungnahme deutlich. Fehlen diese Bedingungen, besteht die Gefahr, dass Batterien unsachgemäß in andere Abfallströme entsorgt werden und damit nicht nur für das Recycling verloren gehen, sondern das Risiko für Umweltschäden durch Brände extrem erhöhen.

Hierzu sieht der bvse neben den Elektrogeräteherstellern die Batteriehersteller in der Pflicht zu notwendiger Aufklärungsarbeit und der Errichtung moderner und dem Stand der Technik entsprechend ausgerüsteter Rückgabestellen.

Auch hinsichtlich des Sammelziels fordert der bvse dringend eine Anpassung im neuen Gesetzentwurf: „45 Prozent Sammelmenge bei Altbatterien sind längst erreicht. Um die gewünschten ressourcenpolitischen Effekte in dem im Gesetzentwurf favorisierten Wettbewerbssystem zu erreichen, muss die künftige Zielvorgabe bei der Sammlung von Altbatterien bei 65 Prozent liegen“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er fürchtet, dass unter dem Aspekt einer rein betriebswirtschaftlich fokussierten Kosten-Nutzen-Rechnung der herstellereigenen Rücknahmesysteme künftig „nicht lukrative Sammelstellen“ auf der Strecke bleiben und die Abgabemöglichkeiten der Verbraucher extrem beschränkt werden.

„Diese Ausdünnung des Sammelsystems mit längeren Wegen zur Abgabe für den Endnutzer ist vor dem Hintergrund eines zunehmenden Bedarfs an aus Altbatterien zurückzugewinnenden Rohstoffen als auch im Hinblick auf eine sichere und umweltgerechte Entsorgung der in Altbatterien verbauten Schadstoffe absolut kontraproduktiv“, so Rehbock.

Als weiteren wichtigen Aspekt fordert der bvse die Festsetzung einer Ausweitung von Informationspflichten für die Produktverantwortlichen. Diese sollen die Verbraucher künftig zusätzlich über die von den Akkus ausgehende Brandgefahr und über die Notwendigkeit korrekter Entsorgungswege aufklären. Die Effektivität der Informationsarbeit soll in einem jährlichen Monitoring überprüft und der konkreten Zielsetzung folgend, gegebenenfalls angepasst werden.

Einen wichtigen Meilenstein für die Separierung von Altbatterien und Akkumulatoren und für die Sicherheit der Recyclingwirtschaft sieht der bvse in der Einführung einer Pfandpflicht auf Hochleistungsbatterien und Akkus. „Sie wird dem Verbraucher den Wert der ausgedienten Akkumulatoren vor Augen führen und einen erforderlichen Anreiz für eine geordnete Rückgabe setzen“, zeigt sich bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock überzeugt.

Mit der rasanten Zunahme und Verbreitung akkubetriebener Produkte kommt es fast wöchentlich aufgrund falsch entsorgter Lithium-Akkus auf Recyclinganlagen zu umweltschädlichen und für die Unternehmen oft existenzbedrohenden Schäden in Millionenhöhe.

Eine Ausweitung des Konzeptes des herstellereigenen Rücknahmesystems fordert der bvse zudem auf bestimmte Industrie-Altbatterien, wie sie beispielsweise in E-Rollern und E-Bikes eingesetzt werden. Ein Clearing mit den Herstellern der Industriebatterien könnte über die Batterierücknahmesysteme erfolgen, lautet der Verbandsvorschlag.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Fränkische Straße 2
53229 Bonn
Telefon: +49 (228) 98849-0
Telefax: +49 (228) 98849-99
http://www.bvse.de/

Ansprechpartner:
Michaela Ziss
Pressereferentin
Telefon: +49 (228) 98849-17
Fax: +49 (228) 98849-99
E-Mail: ziss@bvse.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel