Bezahlte Bußgelder: Da helfen nur noch Gnadengesuche
Autofahrer, die aufgrund der neuen StVO-Novelle ein erhöhtes Bußgeld bereits bezahlt haben, können nach Ablauf der Einspruchsfrist kaum noch hoffen, ihr Bußgeld erstattet zu bekommen. Obwohl die StVO-Novelle wegen eines Formfehlers derzeit nicht in Kraft ist und wieder die StVO in alter Form gilt, können gezahlte Bußgelder nur so lange zurückgefordert werden, bis die EinspruchsfristRead more about Bezahlte Bußgelder: Da helfen nur noch Gnadengesuche[…]