Ich darf da Parken, oder?

Das Par­ken am Fahr­bahn­rand neben einem aus­rei­chend be­fes­tig­ten Park­strei­fen oder einer Park­bucht ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wird der Park­strei­fen – etwa durch die An­pflan­zung von Stra­ßen­bäu­men – un­ter­bro­chen, darf laut ARAG Experten nach einem Be­schluss des Kam­mer­ge­richts Berlin in die­sem Be­reich am rech­ten Fahr­bahn­rand ge­parkt wer­den, so­fern nicht hier­durch an­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer ge­fähr­det oder mehr als un­ver­meid­bar be­hin­dert wer­den und die Un­ter­bre­chung des Park­strei­fens län­ger als das ab­ge­stell­te Fahr­zeug ist. Parke der Be­trof­fe­ne – wenn auch nur teil­wei­se – neben dem Park­strei­fen, komme es schon nicht mehr dar­auf an, ob er an­de­re Ver­kehrs­teil­neh­mer be­hin­dert hat (Az.: 3 Ws (B) 345/19).

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