Qualität des Radon-Labors des Bundesamts für Strahlenschutz erneut bestätigt

Als einziges Labor in Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch weiterhin berechtigt, Messgeräte für Radon und Radonfolgeprodukte zu kalibrieren. Das Radon-Kalibrierlabor des BfS ist nach der neuen DIN-Norm für Prüf- und Kalibrierlabore akkreditiert. Damit kann das BfS auch Qualitätsprüfungen von passiven Radon-Messgeräten auf höchstem Niveau anbieten.

Erfolgreiche Umstellung auf neue Labor-Norm

Das Radon-Kalibrierlabor des BfS ist bereits seit 1999 akkreditiert. Die zugrundeliegende Norm wird zum Ende des Jahres durch die neue DIN EN ISO/IEC 17025:2018 ersetzt, die zahlreiche Änderungen enthält. Das BfS hat die Umstellung auf die neue Norm erfolgreich absolviert.

Institutionen, die Radon-Messungen zu eigenen Zwecken durchführen oder als Dienstleistung anbieten, können ihre Messgeräte beim BfS kalibrieren lassen. Damit wird gewährleistet, dass die Geräte korrekte und genaue Messergebnisse liefern und dass die Ergebnisse unterschiedlicher Messgeräte miteinander vergleichbar sind.

Radon-Messungen sind Grundlage für Verringerung des Lungenkrebsrisikos

Qualitativ hochwertige Radon-Messungen bilden die Grundlage, um erfolgreich gegen erhöhte Radon-Werte in Wohnungen und an Arbeitsplätzen vorzugehen und so die Gesundheit zu schützen. Auch ob Maßnahmen gegen Radon die gewünschte Wirkung zeigen, lässt sich nur durch Messungen feststellen. An Arbeitsplätzen, an denen sich erhöhte Radon-Werte nicht vermeiden lassen, sind dauerhaft Radon-Messungen erforderlich.

Radon ist ein radioaktives Gas, das im Erdboden entsteht und sich in Gebäuden ansammeln kann. Über die Atemluft gelangt es in die Lunge. Dort kann es in radioaktive Partikel zerfallen, die als Radon-Folgeprodukte bezeichnet werden und Zellen in der Lunge schädigen können. Treten erhöhte Radon-Werte in Räumen auf, in denen man sich dauerhaft aufhält – also in Wohn- und Arbeitsräumen – steigt für die Nutzer dieser Räume das Lungenkrebsrisiko.

BfS empfiehlt Radon-Messungen

Erhöhte Radon-Werte in Innenräumen treten insbesondere in Mittelgebirgsregionen auf, da dort mehr Radon im Boden entsteht als in anderen Gebieten Deutschlands. Eine Orientierung bieten die Karten des BfS unter www.bfs.de/radon-karte. Das BfS empfiehlt Radon-Messungen insbesondere in Regionen mit höheren Radon-Vorkommen. Solche Messungen sind auch für Privatpersonen erschwinglich. Wer selbst messen möchte, kann sich unter www.bfs.de/radon-messen informieren.

Bis Ende 2020 werden die Bundesländer außerdem sogenannte Radon-Vorsorgegebiete ausweisen. Dort entstehen neue Pflichten zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen: An Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss müssen Radon-Messungen durchgeführt und abhängig vom Ergebnis Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration ergriffen werden.

Rechtlich verbindliche Messungen an Arbeitsplätzen können nur Einrichtungen durchführen, die über eine entsprechende Anerkennung des BfS verfügen. Hierfür müssen sie unter anderem nachweisen, dass sie Messgeräte verwenden, die kalibriert sind oder erfolgreich an einer Qualitätsprüfung des BfS teilgenommen haben. Eine Liste der vom BfS anerkannten Messstellen ist unter www.bfs.de/radon-messen verfügbar.

Hintergrund: Details zur Akkreditierung

Die DIN EN ISO/IEC 17025:2018 legt die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest und bildet die Grundlage für eine Akkreditierung in diesem Bereich. Die Einhaltung der Norm ermöglicht es, Laborergebnisse technisch kompetent zu ermitteln und deren internationale Akzeptanz sicherzustellen.

Mit der Reakkreditierung wird dem BfS dessen Kompetenz bestätigt, die Messgrößen „Radon-222-Aktivitätskonzentration in Luft“ sowie „Potentielle Alpha-Energiekonzentration der kurzlebigen Radon-222-Folgeprodukte in Luft“ auf ein nationales Normal zurückzuführen und Messgeräte für diese Größen zu kalibrieren. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat die Akkreditierungsurkunde im April 2020 ausgestellt.

Über Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesamt für Strahlenschutz
Postfach 10 01 49
38201 Salzgitter
Telefon: +49 (30) 18333-0
Telefax: +49 (30) 18333-1885
http://www.bfs.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel