Einmal Milchstraße und zurück

Für Sternengucker gibt es kaum etwas Schöneres als in klaren Sommernächten stundenlang im Freien auf dem Rücken zu liegen und den Sternenhimmel zu beobachten. Voraussetzung dafür ist eine dunkle Umgebung. Die gibt es bei uns allerdings kaum noch. Wer in der Stadt das Firmament erkunden möchte, kann zwischen Straßenbeleuchtung und Neon-Reklame nur noch die ganz großen Sterne sehen. Den Sternenhimmel in all seiner Pracht, Schönheit und Größe kennen Stadtkinder nur noch aus dem Planetarium. Wie und wo es auch anders geht, wissen ARAG Experten.

Geschützte Dunkelheit
Der klare Blick auf die Sterne ist in Deutschland so selten geworden, dass er mittlerweile als schützenswertes Gut gilt. Dabei ist natürlich gar nicht der Sternenhimmel in Gefahr; vielmehr ist die Dunkelheit selten geworden! Es gibt nämlich kaum noch Gebiete, die gänzlich unbeleuchtet sind. Straßenlaternen, Hausbeleuchtungen, Flughafen- und Werbelichter verdrängen die nächtliche Dunkelheit – ein Problem nicht nur für Sternenfans. Ohne ausreichende Dunkelheit leiden Mensch und Tier. Wir benötigen beispielsweise die nächtliche Dunkelheit für einen ausgewogenen Tag-Nacht-Rhythmus und einen gesunden, erholsamen Schlaf. Auch die Vögel in unseren Städten werden durch die künstliche Helligkeit beeinträchtigt. Sie singen morgens früher und sind abends länger aktiv. Das raubt ihnen wertvolle Energie. Nachtfalter orientieren sich am Mondlicht. Sie können dieses aber nicht vom Licht einer Straßenlaterne unterscheiden und verenden nicht selten am Kunstlicht.

IDS – International Darksky Association
Weil die Dunkelheit in unserer Zivilisation immer seltener wird, verleiht die International Darksky Association (IDS) nach strengen Kriterien den Titel „Dark Sky Park“ an Gebiete, in denen die Dunkelheit geschützt wird. Ein Nebeneffekt ist der atemberaubende und ungetrübte Blick auf unseren Sternenhimmel. Daher werden diese Gebiete im Deutschen auch ganz einfach Sternenparks genannt.

Wochenend und Sternenpark
In lauen Sommernächten können Sie derzeit die Sternenparks und die dort herrschende Dunkelheit besonders gut genießen. Dazu benötigen Sie nicht viel, denn Sternenparks sind keine Freizeit- oder Vergnügungsparks mit Eintrittsgeld und Dauerprogramm. Sie können einfach hinfahren, sich einen schönen Platz aussuchen und die Dunkelheit und den Nachthimmel genießen. Denken Sie nur an warme Kleidung und geeignetes Schuhwerk sowie einen Stuhl, eine Decke oder Isomatte. Gegebenenfalls nehmen Sie auch ausreichend Verpflegung und einen wirksamen Mückenschutz mit. Um den Weg in der Dunkelheit zu finden und bei der Suche nach Gegenständen zu helfen, sollten Sie auch eine rot leuchtende Taschenlampe bei sich tragen, die nachts nicht blendet.

Sternenparks in Deutschland
Bei uns sind bisher vier Gebiete als Sternenparks ausgewiesen. Sie sind zum Teil sehr weitläufig – nur der Sternenpark Winkelmoosalm ist recht überschaubar, liegt dafür aber in 1.200 Metern Höhe. Der bayerische Sternenpark bietet darüber hinaus einen Rundweg, regelmäßige Führungen und sogar Beobachtungsliegen. Der Sternenpark Westhavelland liegt etwa 70 Kilometer westlich von Berlin. Hier können sich die Besucher auf gekennzeichneten Routen in dem Naturschutzgebiet bewegen. In der Mitte Deutschlands befindet sich der Sternenpark Rhön mit vielen Beobachtungsplätzen, der seine Besucher auch zu Sternenführungen und zahlreichen Vorträgen einlädt. Im gesamten Nationalpark Eifel gibt es viele Angebote für Nachtveranstaltungen. Nachdem bereits 2014 der Nationalpark von der IDA als Sternenpark ausgezeichnet wurde, ist das Ziel hier außerdem die Anerkennung als Sternenreservat. Dies ist ein Prädikat, mit dem weltweit nur sehr wenige Regionen für sich werben dürfen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel