Fehlanreize bei Unia-Arbeitslosenkasse: SBV fordert restlose Aufklärung

Die Gewerkschaft Unia ist die einzige Betreiberin einer Arbeitslosenkasse in der Schweiz, welche ihren Aufwand beim Bund intransparent mit Pauschalbeträgen abrechnet. Wie die «Luzerner Zeitung» heute berichtet, schaltet sich nun die Politik ein. Das System der Arbeitslosenkasse der Unia setze falsche Anreize. So profitiere die Unia, die sich während der Coronakrise für die generelle Schliessung ganzer Branchen stark machte, von zusätzlichen Arbeitslosen, kritisiert der Luzerner Ständerat Damian Müller. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV fordert restlose Aufklärung.

Wie die «Luzerner Zeitung» und weitere Zeitungen aus dem Verlagshaus CH Media auf ihren Onlineportalen am Mittwoch berichten, hat die Unia allein im Jahr 2019 beim Bund eine Entschädigung in der Höhe von 49,4 Millionen Franken kassiert. Dass sie dabei ihre Leistungen nicht detailliert abrechnet, sondern einen Pauschalbetrag kassiert, wird nun politisch in Bundesbern zum Thema. FDP-Ständerat Damian Müller fordert die Abschaffung dieser Pauschalabrechnungen. «Der Grund für diese Forderung liegt auf der Hand: Die Unia profitiert, weil sie für die Verwaltungskosten mehr Geld aus dem Fonds der Arbeitslosenversicherung erhält», lässt sich Müller in der «Luzerner Zeitung» zitieren. Er spricht von einem Fehlanreiz, den er korrigieren wolle.

Gerade während der Coronapandemie hat die Unia ein offensives Campaigning gegen die bundesrätliche differenzierte Strategie gefahren und die Schliessung ganzer Wirtschaftsbranchen gefordert. Noch heute versucht die Unia den Vollzug der Kontrolle der Schutzmassnahmen durch das Seco und die SUVA zu diskreditieren, indem die guten Berichte über die Einhaltung der Schutzmassnahmen in Frage gestellt und systematisch schlechtgeredet werden. Die Tatsache, dass die Unia pro zusätzlicher arbeitsloser Person Kosten in Rechnung stellen kann, hinterlässt in diesem Kontext einen mehr als schalen Beigeschmack. Der Schweizerische Baumeisterverband SBV fordert volle Transparenz bei den Abrechnungen der Verwaltungskosten für die Arbeitslosenversicherung und die rasche Aufhebung von Fehlanreizen über Pauschalabrechnungen.

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