Stark überhöhter Wasserverbrauch
Mieter müssen einen stark überhöhten Wasserverbrauch im Abrechnungsjahr nicht zahlen. Der Vermieter darf die hieraus resultierenden hohen Wasserkosten nicht einfach als Betriebskosten nach der Wohnfläche auf alle Mieter des Hauses verteilen. Im Zweifel muss der Vermieter der Abrechnung den Wasserverbrauch des Vorjahres zugrunde legen, entschied das Amtsgericht Hannover (616 C 7749/15). So rechnete nach AngabenRead more about Stark überhöhter Wasserverbrauch[…]
