BGH: Anbieter haften nicht für Kundenbewertungen
Der Bundesgerichtshof hat heute in letzter Instanz klargestellt, dass Anbieter von Gesundheitsprodukten nicht wegen Kunderezensionen abgemahnt werden können, auch wenn sie irreführende Äußerungen enthalten. Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Tim Müller kennt den engen Spielraum für Werbung, den Händler oder Leistungsanbieter im Gesundheitswesen haben. Der Beklagte verkauft Kinesiologie-Tapes über die Händlerplattform von Amazon. Ursprünglich hatteRead more about BGH: Anbieter haften nicht für Kundenbewertungen[…]