Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen
Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Telefon: +49 (211) 9890-1436 Telefax:Read more about Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen[…]
