Adel täuscht Eigentumsrechte an Wald und Flur vor!

Adel täuscht Eigentumsrechte an Wald und Flur vor!

Wald in der Hand der LügenBaronie.

In den letzten Monaten herrschte bundesweit große Aufregung unter den Rodungsgegnern. Trotz starkem Aufmarsch im Bundesgebiet gegen verschiedene Fällaktionen, fielen die Riesen unter Tränen und Verzweiflung der Einheimischen.

Es wurde nach den Gründen gesucht, hitzig diskutiert über den Verkauf, der nicht Gemeinde zugehörigen Flächen an chinesische Investoren oder Gewinn bringende Flurnutzung durch Windkraftanlagen und letztlich auch über den Tausch von Lebendem durch Tote Sachen.

Das ist derzeit in Mollenfelde der Grund für Unruhen. Hier besteht ein alter jüdischer Friedhof in dessen Gräbern, so berichten die Alten, üblicherweise immer ein Messer, ein Stein und ein Nagel geworfen wurde, um im Falle einer Begegnung mit Christi auf der Reise in die Ewigkeit entsprechend gewappnet zu sein. Nun bekam die Jewish Trust Corporation – Jüdische Treuhandorganisation – 1953 von der Gemeinde Mollenfelde ein erweitere Fläche von 2650 m² in Besitz übertragen, welche im Jahr 1959 in den Besitz der Landesverband der jüdischen Gemeinden mit Sitz in Hannover gegangen ist. Deren Vorstand Michael Fürst informiert stolz, dass das Land Niedersachsen entsprechend des Gesetzes vom 16. Mai 2002 für die Instandhaltung der jüdischen Grabanlagen 689.000 € mit jährlicher Anpassung (2005 erhöht auf 1,1 Mill. €) zahlt. Eine Übertragung von Grund und Boden dürfte dem Treuhandsystem BRD als Besatzer der Alliierten grundsätzlich völkerrechtlich überhaupt nicht zustehen. Einer Gemeinde, die seit 1919 über Vereine/Parteien und Personen organisiert ist, kann die Verschenkung von Grund und Boden nur unrechtmäßig durchgeführt haben, insbesondere wenn hier Bäume als unbewegliche dem Boden zugehörige Lebewesen für ein Denkmal fallen.

In jedem Fall sind grundsätzlich für alle benannten Fälle die Haftungsrahmen Verantwortlicher außerhalb ihrer handelsrechtlichen Haftungssicherung zu klären. 

Nun gilt es die Verschnaufpause bis zum Beginn der sommerlichen Schonfrist der Bäume gezielt einzusetzen, um zukünftig Schlimmstes zu verhindern.

Wir nutzen diese Zeit um die rechtlichen Hintergründe öffentlich zu beleuchten, denn hier geht es um Rechte, die von Inwohnern erst begriffen werden müssen. Fangen wir also von ganz vorne an und schauen uns im Internet zu den Begriffen Eigentümer und Waldbesitzer um.

Da fällt der Blick sofort auf die Deutsche Stiftung Eigentum. Auf der Homepage stellt die Stiftung ihre Stiftungsgremien vor. Vorsitzender des Stiftungsrates Dr. Hermann Otto Solms ist ehemaliger Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Vorsitzender des Vorstandes ist der Rechtsanwalt Heinrich Hendrik Reuss, ein Name der an alten Adel erinnert. Auch weitere aufgezeigte Namensvertreter sind uns bekannt aus den geschichtsträchtigen Adelshäusern, wie von Elverfeldt, von Engelhardt, Prinz zu Salm-Salm oder von Dallwitz. Der Adel täuscht Eigentumsrechte an Wald und Flur vor?

Als Ziel der Stiftung ist benannt, die Förderung und Initiierung der wissenschaftlichen Forschung um die Gefährdung des Grundwertes Eigentum, unter Einschluss des geistigen Eigentums, darzustellen sowie die geistigen und prinzipiellen Bedingungen zu seiner Sicherung aufzuzeigen und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich zu machen. Förderung von Bildung und Erziehung bei gesellschaftlichen Gruppen, insbesondere Jugendlichen, durch Förderung des Verständnisses für den sozialen Nutzen sowie die ordnungspolitische und sozialethische Bedeutung des Eigentums, zum Ziel gesetzt.

Die Geschäftsführung hat der Rechtsanwalt Alexander Gramsch in die Hand genommen. Zufall, wenn wir auf der internetpräsenz von Windkraftanlagen begrüßt werden? Der Rechtsanwalt hat zudem den Vorsitz der Stiftungen ‚AGDW-Die Waldeigentümer‘ und der ‚Familienbetriebe Land und Forst‘ übernommen hat. 

Werde ich dem Fokus folgend auch auf diese Stiftungen meinen Blick richten und vermerke vorab noch, das die ‚Deutsche Stiftung Eigentum‘ in 2011 den ‚Tag des Waldeigentums‚ initiierte.

Ihren Sitz hat die ‚Deutsche Stiftung Eigentum‘ in der Claire-Waldoff-Straße 7 in 10117 Berlin. Interessant, denn genau hier, hinter dem großen Eingangsschild mit der Aufschrift: ‚Haus der Land- und Ernährungswirtschaft auch der Deutsche Bauernverband‘ finde sich hinter leeren Klingelschildern Institutionen ein, wie: Aktionsbündnis Forum Natur, Familienbetriebe Land und Forst e.V., Reichsbund Deutscher Diplomlandwirte (RDL) heute VDL benannt, Haus- der Land- und Ernährungswirtschaft (HdLE), Zentralverband des Gartenbau e.V., DIE BUNDESGESCHÄFTSSTELLE DES DEUTSCHEN LANDFRAUENVERBANDES (DLV), AGQM Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V., Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V., Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE), Bundesverband landwirtschaftlicher Fachbildung e.V., Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum e.V., Bund der Deutschen Landjugend e. V. und weitere wie ‚Die Charta‘, die als Organ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Vorgaben über Wald, Holz, Bauen bereitstellen.

Es würde eine Monatsarbeit bedeutet, hier genauer hinzuschauen, unter wessen Leitung und unter welchen Einflüssen oder Rechtskreisen Boden verkauft und Verträge durchgesetzt werden, in der Rolle der Staatsvertretungen. Steht doch schon in der Gründungsrede der BRD, dass ein wirtschaftliches Treuhandsystem die Nachkriegszeit in die Hände nimmt. Die Grundlage für diese rein handelsrechtliche Herrschaft sind die, von internationalen Konzernen bereit gestellten Sondervermögen. Ein Kapital in der Hand der KFW Bank unter Kontrolle der Bundesbank regiert hierzulande seit jeher die BRD.

Schauen wir uns an, was hinter dem Begriff Charta, aus dem Lateinischen übersetzt ‚Papier‘ steht. War mir doch die ‚Wald – Charta‚ aus meinen Recherchen zu diesem Artikel in Erinnerung. Darüber hatte ich gelesen, als ich mir nach einem Gespräch mit Heike Werding den Internetauftritt ‚Die Waldeigentümer‘ genauer ansah. Es geht um ein Papier, das von über 50 Bundestagsabgeordneten unterzeichnet wurde und über die wirtschaftliche Nutzung der Wälder hierzulande entscheidet. In der Satzung ist zu finden: ‚… die Unantastbarkeit des Waldeigentums, die Freiheit seiner Bewirtschaftung und das Recht auf Selbstverwaltung zu wahren.

Und was ist die Rechtsgrundlage dafür, dass es sich um Eigentum der Wälder handelt?

Dazu die Aufzeichnung des Telefonats mit der Expertin zu Grund- und Bodenrechten Heike Werding, Botschafterin der Geeinten deutschen Völker und Stämme, welche darin aus ihren umfangreichen und erstaunlichen Recherchen folgend preisgab:

Vielleicht erwähne ich vorab,“ so die Expertin, „einen üblichen Unternehmenstrick, der mittlerweile von allen globalen Konzernen angewandt wird. Es werden Stiftungen gegründet und in den Stiftungs-/Vereinsbauch rentable Firmen eingesetzt, die entgegen dem Vereinsziel arbeiten. Diese Idee ist von der Familie Fugger schon im 16. Jahrhundert eingesetzt worden. Jakob Fugger gründete bereits 1521 die Stiftungen ‚Fürstlich und Gräflich Fuggersche Fuggerei Stiftung‘, ‚Fürstlich und Gräflich Fuggersche St. Anna-Stiftung‘ und die ‚Fürstlich und Gräflich Fuggersche St. Moritz Prädikatur Stiftung‘ zu mildtätigem Zwecke. Im Verzeichnis Deutscher Stiftungen sind aktuell noch sechs weitere Fugger – Stiftungen aus benanntem Jahrhundert aufgezeigt. Stiftungen gehören nach kanonischem Recht entsprechend Canon 113 § 3. ‚Eine Gesamtheit von Sachen, d. h. eine selbständige Stiftung, besteht aus Gütern oder Sachen geistlicher oder materieller Art …‘, in das Sachenrecht. Was bedeutet, dass Stiftungen weder die, für Eigentum notwendige Grundrechtsfähigkeit, noch die Heimatrechte darstellen konnten.

Die Geschichte um die Fugger Familie hat uns zudem über die Bezahlung von Adelstiteln in Kenntnis gesetzt. So zahlte damals der Stiftungsgründer Jakob Fugger über 540.000 Goldgulden den Kurfürsten, damit sie ihre Stimme dem Habsburger König für den Kaisertitel verliehen. Auch hier wird deutlich, dass über die Kirche oder der Sache Heiliger Stuhl nie Eigentumsrechte vergeben werden konnten.

Die Kolonialisierung der katholischen Kirche in dem deutschsprachigen Raum hatte großen Bedarf an Kriegsgebietsverwaltern als Steuereintreiber und so bot der Papst gegen Gold den Titel König, Graf, Fürst … an. Und da in einem Kriegsgebiet die Siegermacht nie Eigentümer an Grund und Boden werden kann, hatte die katholische Herrschaft nach Eroberung selbst Stiftungen gegründet. Wir erinnern und an die Stiftung Kurmark und die Ordensstiftungen. Auch die Glaubensgemeinden, die nach dem 400. Jahrhundert erzwungen wurden, waren schon Vereine, die unter dem Statthalter der Kirche standen. Preußen nannte die Gemeinden Korporationen. Niemand aus diesen Konstrukten ist je eigentumsberechtigt an Grund und Boden gewesen.

Schauen wir heute genauer hinter die Rechte von Grund und Boden der Besatzungsmacht BRD, als Treuhandverwalter der Wiederaufbauinvestionen ERP Vermögen, werden wir feststellen, dass deren Organe überhaupt nicht berechtigt sind, diesen zu verkaufen. Wir kennen das bereits aus der DDR Ära.

Ein großer Anbieter, der nicht Gemeinde zugehörigen Flächen ist z. B. die Firma Bima. Auch, wenn Stiftungen im Vordergrund uns ein soziales Engagement vorgaukeln, geht es um wirtschaftliche Absichten in deren Unternehmen. Und weder das Völkerrecht noch das Handelsrecht kann diesen Betrug der Eigentumsvergabe rechtfertigen. Letztlich werden die Verantwortlichen für diesen Betrug in die private Haftung gehen.

Und auch der Adel hat sich die Berechtigung über Boden zu walten nur auf der Basis der Kriegsgebietsverwaltung vom Vatikan erwirkt und ist niemals tatsächlicher Eigentümer gewesen. So befindet sich der Großteil der Wälder in der Hand der LügenBaronie, da mit der Herrschaft Napoleons nach dem Endpunkt des Heiligen Römischen Reiches die Mediatisierung der Kriegsgebiete dem Adel den Boden und deren gesamte Fideikommissverwaltungen entzog. Die ehemaligen herrschaftlichen Familien hatten anzustehen und sich die Kriegsgebietsverwaltung in Form von Stiftungsgründungen neu zu kaufen. Bundesstaaten hatten sie sich zu nennen und wurden in die Stiftung Rheinbund des Herrschers eingebunden.

Was das Rheinland betrifft, erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. am 5. April 1815 noch von Wien aus die ‚Besitzergreifungspatente‘ sowie einen Aufruf „An die Einwohner der mit der preußischen Monarchie vereinigten Rheinländer“ und nahm damit die Kriegsgebietsverwaltung an sich. Auch ein Prozess der auf keinen Fall über Grund und Boden in Eigentum gehen ließ.

Das ist lange her und mit Auflösung des Hohenzollern Vermögen 1919, im gleichen Jahr auch in Bayern durch die Aufhebung der Fideikommisse alle Rechte am Boden aufgehoben.

Ein weiterer Grund dafür, dass der Adel Eigentumsrechte an Wald und Flur vortäuscht, denn der Begriff Eigentum ist juristisch eindeutig. Letztlich kann Eigentum nur von Heimatberechtigten in einer Gemeine weiter gegeben werden. Gemeine ist der Begriff für eine Gemeinschaft Heimatberechtigter hierzulande, die sich eine Ordnung gewählt haben. Eine Ausnahme aus geschichtlicher Entwicklung ist das Blutrechtserbe der Bauern, die in der Zeit der askanischen Kriegsgebietsverwaltung den gerodeten, bereiteten Grund und Boden in Erbfolge erhielten. Beide Rechte wurden in dem preußischen Burgfrieden eingefroren und das dürften die Verantwortlichen des Bundes auch wissen.

Denn das, was der Adel sein Eigen nennt, ist über ein Parteisystem geführtes Gemeindeleben zur Verfügung gestellt und somit, im Recht so niedrig ist, dass es auch hier kein Eigentum zu vergeben ist, aber auch dem Adel den scheinbaren Besitzanspruch nicht streitig machen kann. Das hat sich erst seit 2015 mit der Erhebung der Hoheitsgebiete geändert.

Letztlich aber spricht das Kriegsrecht und Völkerrecht ganz deutlich, so ist im Abkommen, betreffend der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs vom 18. Oktober 1907 unter Artikel 4. festgelegt, dass alles, was den Kriegsgefangenen persönlich gehört, ihr Eigentum verbleibt mit Ausnahme von Waffen, Pferden und Schriftstücken militärischen Inhalts.

In Artikel 46 ist zu finden: Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.

Artikel 47 bestätigt, dass die Plünderung ausdrücklich untersagt ist. Und in Artikel 56 ist festgelegt, dass das Eigentum der Gemeinden und der dem Gottesdienste, der Wohltätigkeit, dem Unterrichte, der Kunst und der Wissenschaft gewidmeten Anstalten, auch wenn diese dem Staate gehören, als Privateigentum zu behandeln ist.

Jede Beschlagnahme, jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung von derartigen Anlagen, von geschichtlichen Denkmälern oder von Werken der Kunst und Wissenschaft ist untersagt und soll geahndet werden.

Was die Beschlagnahme durch den Kriegsgebietsbesetzer betrifft, ist genau in Artikel 53 zu finden: Das ein Gebiet besetzende Heer kann nur mit Beschlag belegen: das bare Geld und die Wertbestände des Staates sowie die dem Staate zustehenden eintreibbaren Forderungen, die Waffenniederlagen, Beförderungsmittel, Vorratshäuser und Lebensmittelvorräte sowie überhaupt alles bewegliche Eigentum des Staates, das geeignet ist, den Kriegsunternehmungen zu dienen.

Alle Mittel, die zu Lande, zu Wasser und in der Luft zur Weitergabe von Nachrichten und zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen, mit Ausnahme der durch das See-recht geregelten Fälle, sowie die Waffenniederlagen und überhaupt jede Art von Kriegsvorräten können, selbst wenn sie Privatpersonen gehören, mit Beschlag belegt werden. Beim Friedensschlusse müssen sie aber zurückgegeben und die Entschädigungen geregelt werden.

Und über den Umgang mit den Wäldern informiert der Artikel 55: Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.

Von Eigentum ist hier keinesfalls die Rede, sondern klar und deutlich für Treuhandunternehmen ausgeschlossen. Und ganz abgesehen davon, dass mit Einschluss aller Werte des Grund und Bodens der Gemeinden durch den Burgfrieden diese überhaupt nicht im Krieg befanden, dürften nach einem Kriegsgebietsverwaltungsübertragungstrick seit dem 11. Jahrhundert der Frieden einzig unter den Landschaften selbst, den tatsächlich eigentumsfähigen Heimatberechtigten stattfinden können. Erst durch die erhobenen Hoheitsgebiete entsprechend aller Kriegsordnungen wie die UN-Charta Kapitel XI Artikel 73-79 sind die Menschen dieser Gemeinen in der Lage die Eigentumsrechte wieder zu organisieren. Und als Grundlage haben wir den Weltpostvertrag gewählt, da dieser über alle firmierten Kriegsverwaltungen, die in der UN benannt sind, die Grundlage für den Transport bietet. Und transportiert wird letztlich außer dem Grund und Boden alles, auch der Baum der gepflanzt wird.

Vielen Dank sage ich Heike Werding, ein frischer Geist mit einem Gedankengut, den die Wälder, die Bäume und deren Bewohner zu ihrer Befreiung dringend brauchen.

Die Menschen selbst dürften erkennen, verantwortlich für die Rodungen zu sein. Denn wenn ich Heike Werding richtig verstanden habe, dann bleibt den Menschen nur der Weg außerhalb der Glaubensgemeinden sich ihre Rechte am Grund und Boden mit Erhebung der Hoheitsgebiete vor 1914 wieder zurückzuholen. Tun sie das nicht, gilt wie immer, ist der verantwortlich für alles was hier passiert, der die höchsten Rechte innehält und nicht über sie verfügt. Wie ich in dem Telefonat erfuhr, ist auch der Reinhardswald mit der Gemeine Hofgeismar zum Hoheitsgebiet erhoben.

Ich prüfte die Angaben und stellte dabei fest, dass auf der Seite Die Waldeigentümer auch das Unternehmen Vielfalt Wald GmbH präsentiert wird. Es wird mir nach dem Gespräch so sehr deutlich, dass sich alles um die Wirtschaftlichkeit und um die Rendite dreht.

Und wenn nun ein Jahrtausendwald, wie der Reinhardswald (- man ist gezwungen an die Reinhardtstraße in Berlin zu denken) für Windkraftenergieanlagen gerodet werden soll, geht es natürlich um wirtschaftliche Renditefaktoren, die sich Personen/Sachen ohne Grundrechtsfähigkeit, ohne Rechte an Grund und Boden dieser Landschaft und ohne die Zustimmung Berechtigter vor Ort aus Gewohnheit sichern.

So hilft diese Veröffentlichung vielleicht der LügenBaronie in Erinnerung zu rufen, dass diese außerhalb des handelsrechtlich agierenden Treuhandsystems privat voll umfänglich für die Schäden an dem Grund und Boden und deren Werte haften. Diese Haftung dürfte auch entsprechend BGB die Sippenhaftung mit einbeziehen!

Ich hatte versprochen auch auf weitere Intitiativen und Vereine wie die AGDW hinzuweisen, die im Zusammenhang mit dem Wald stehen. Der Vorgänger der AGDW ist die am 6. April 1948 gegründete Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW).

Hier finden wir als ersten Vorsitzenden Dr. Friedrich Carl Graf von Westphalen-Fürstenberg. Ihm folgten von 1968 bis 1988 Philipp Freiherr von Boeselager, danach Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg (MdEP) bis 1992 und anschließend Reinhard Freiherr von Schorlemer bis 1998, diesem nachfolgend übernahm Michael Prinz zu Salm-Salm die Präsidentschaft. 2010 bis 2019 führte Philipp Freiherr zu Guttenberg den Verband. Seit Januar 2019 ist Hans-Georg von der Marwitz, MdB, Präsident des Verbandes.

Der 2011 gegründete Initiativkreis Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (IK) wirbt mit Holzvermarktungsorganisationen und wirtschaftlichen sowie klimatischen Ausrichtungen. Die Verbände sind gefüllt mit adeligen von und zu und natürlich gibt es tatsächlich bereits eine Wald – Charta. Vor dieser lässt sich Philipp zu Guttenberg öffentlich ablichten. Er zählt mit seinem deutschem Forstbetrieb von ca. 1.000 ha in Oberfranken und Hessen und einen weiteren 4.000 ha großen Forstbetrieb in der Steiermark zu den Großen. Zudem ist er Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und Vizepräsident des Europäischen Waldbesitzerverbandes (CEPF).

Unter Wald Pinz finden wir weitere große Waldbesitzer. Unter Privateigentümer sind vornehmlich alte standesherrliche Familien zu finden, deren adeligen Vorfahren ihre Verwaltungsrechte über Kriegsgebiete und nicht Gemeinde zugehörigen Flächen erwirkt hatten. Auch heute noch täuscht der Adel Eigentumsrechte an Wald und Flur vor! Unter Wald-Prinz.de finden wir die Familie Thurn und Taxis mit über knapp 20.000 ha als den größten Privatwaldbesitzer in Deutschland. Der komplette Forstbetrieb „Ebnat“ mit mehr als 5.000 Hektar Waldfläche verkaufte man in den Vorjahren an die Blauwald GmbH & Co. KG welche sich damals im Besitz der Familie Merckle befand. Ich habe in Erinnerung, dass es bei der Enteignung des Postvereins durch Preußens Könighaus auch um Ausgleichsflächen an die Familie Thurn und Taxis ging. 

Das Haus Thurn und Taxis hat zur Verwaltung verschiedene Unternehmen wie Forst Beteiligungs-GmbH, Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, Thurn und Taxis Forst GmbH & Co. KG gegründet.

Einen weiteren der größten „Eigentümer“ der Waldflächen haben wir fast vergessen. Auch die Deutsche Bahn AG täuscht Eigentumsrechte an Wald und Flur vor! Über 20.000 ha bewaldete Fläche läst die Aktiengesellschaft von ca. 50 Förstern warten und rentable Forstkultur durchsetzen. Dahinter liegen nach Berichten von Heike Werding Eigentumsrechte der Anwohner der Bahnlinien. Denn 20 km neben den Gleisen ist Gemeinschaftseigentum der Einheimischen. Aus diesem Grund sind in den Orten die Kleingärtnersiedlungen dort angelegt. Es stehen also definitiv noch den berechtigten Einwohnern die Bestimmungsrechte zu, sollten diese sich an dieser Rechte erinnern.

Ein weiterer Grund dafür, zu behaupten, dass der Adel Eigentumsrechte an Wald und Flur vortäuscht, dürfte die fehlende Grundrechtsfähigkeit des Adels selbst darstellen. Anzunehmen ist, dass die Herrschaften einen Personenausweis des Treuhänders tragen und damit in dessen Obligationsgeschäfte als Sache gelistet sind. Selbst einen sogenannten Staatsangehörigkeitausweis, wie ihn die höchsten Beamten und Juristen allgemein mit sich tragen, kann nur die Zugehörigkeit einer Stiftung Deutscher Bund darstellen und auch dieser verfügt, wie alle Stiftungen nur über Sachen und nicht über den Grund und Boden. So scheint es, dass der ehemalige Adel mit der Internetpräsenz der AGDW – Die Waldeigentümer in der Reinhardtstraße 18 A, 10117 Berlin, wohl Eigentumsrechte darzustellen versuchen, ohne tatsächlich noch nicht einmal Besitzer der verwalteten Flächen zu sein.

Damit schließe ich im Sinne der Natur und der Menschen und deren folgenden Generationen, die sich auf ihr unumstößliches Recht einer bewahrten Natur beziehen könnten. Da letztlich immer gilt für Jedermann, der da ist, wo Bäume stehen:

Ich bleibe oft vor Bäumen stehn

und grüße sie als meinesgleichen

und lasse im Vorübergehn

die Zweige meine Stirne streichen.

So hol ich mir auf meinen Wegen

den Eichen- und den Buchensegen.

                                 Alexander Demandt, Der Baum Eine Kulturgeschichte

                                                        Ihre Lieselotte Führing

                                                             vom Vogelraum.

Über Verein Vogelraum

Vogelraum ist eine nicht unternehmerische Initiative, die sich selbst als Teil des Organismus Erde sieht und ihren Beitrag zur Heilung dieser leisten möchte.
Hier wirken aufgewachte Menschen, die als lebendige Wesen aktiv Prozesse der Heilung anstoßen und umsetzen. Dazu nehmen sie ihren Auftrag zur Information über aktuelle, den Lebensraum schädigende Prozesse war. Ebenso liegt der Fokus auf erfreuliche Veränderungen und Heilungswege, die es Wert sind Beachtung zu finden.

Vögel gehören zu den Tieren, die bildlich gesehen, ein Glied zwischen Himmel und Erde darstellen, da sie sinnbildlich die drei Welten der griechischen Mythologie berühren. Der Lebensraum der Vögel hat Zugang in die Welt Zeus‘, Gott des Himmels, der Welt Poseidons, Gott der Erde und der Meere und Hades, Gott der Unterwelt.
Als freie Schöpfungen nehmen Vögel durch ihre Fähigkeiten am gesamten Dasein hier auf dem blauen Planeten einen Raum ein, den es durch den Menschen zu achten, zu schützen und zu heilen gilt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verein Vogelraum

Telefon: +49 (4822) 3708-0
http://

Ansprechpartner:
Liselotte Führing
E-Mail: info@vogelraum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.