Eltern haften für ihre Kinder…
Eltern können sich als Inhaber eines Internetanschlusses der eigenen Haftung für die Verletzung von Urheberrechten durch illegales Filesharing eines ihrer (volljährigen) Kinder nicht dadurch entziehen, dass sie den Namen des verantwortlichen Kindes nicht preisgeben. Dies hat laut ARAG das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 18.02.2019 entschieden und eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BeckRS 2017,Read more about Eltern haften für ihre Kinder…[…]