Bewegtbild als Beweismittel

Im Mai 2018 sprachen Richter des Bundesgerichtshofs ihr Urteil: Aufzeichnungen einer Dashcam sind grundsätzlich vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Die Nutzung einer Kamera, die im Zweifel einen Unfallhergang belegen kann, ist also legal. Knapp ein Jahr nach diesem Urteil hat sich AUTO STRASSENVERKEHR das Angebot unter die Lupe genommen und die Topmodelle von fünf Anbietern getestet: Apeman, Blaupunkt, Garmin, Rollei und Transcend.

Das günstigste Gerät mit einem Preis von 80 Euro lieferte Blaupunkt mit dem BP 2.5 FHD. Das teuerste Gerät, das Garmin 65W, ist mit 250 Euro mehr als drei Mal so teuer. Es bietet dafür einen breiten Funktionsumfang mit Sprachsteuerung und einfachen Assistenzsystemen. Die 180-Grad-Linse sorgt zudem für einen großen Blickwinkel, verzerrt allerdings den Abstand zu anderen Fahrzeugen. Die Dashcam von Blaupunkt dagegen überzeugt durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: „Wer eine günstige Autokamera mit allen wesentlichen Funktionen sucht, liegt hier richtig“, so AUTO STRASSENVERKEHR.

Als Speichermedium nutzen alle fünf Geräte eine Micro-SD-Karte. Nur in die Rollei-Kamera kann alternativ eine SDHC-Speicherkarte eingesetzt werden. Bei dieser Dashcam lassen sich außerdem Videos per App aufs Smartphone übertragen. Als einziges Gerät im Test speichert die Car DVR 318 alle Filmschleifen (Länge wahlweise ein oder drei Minuten) solange auf der Speicherkarte, bis sie voll ist, und löscht dann automatisch die älteste Sequenz. Außerdem liefert die Rollei-Dashcam dank ihres Objektivs auch bei Dunkelheit oder schwachem Licht eine gute Bildqualität.

Rollei ist außerdem wie die Geräte von Apeman und Transcend mit GPS ausgestattet. Der chinesische Hersteller Apeman liefert die zweitgünstigste Dashcam des Tests. Das Modell C860 (Preis: 110 Euro) ist am besten ausgestattet: Großer, gut ablesbarer Bildschirm und eine zusätzliche Kamera für den Bereich hinter dem Heck. Allerdings ist die Montage dieser zweiten Kamera nicht in allen Autos möglich, weil sie kabelgebunden ist. Zudem bemängeln die Tester von AUTO STRASSENVERKEHR das schlecht übersetzte Handbuch.

Mehr Informationen dazu und weitere Tipps gibt es in der neuen Ausgabe 10/2019 von AUTO STRASSENVERKEHR.

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