Vertreterversammlung diskutiert Spahns Reformpläne

Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), bestehend aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten, zeigte in ihrer heutigen Versammlung erneut gelebte Selbstverwaltungsarbeit. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Frank Plate, gab im Rahmen der Sitzung erstmals einen Bericht der Aufsicht ab. Dabei ging er auf eine Vielzahl aktueller, aufsichtsrechtlicher Themen ein.

Im Beisein des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes diskutierte und bewertete das „KBS-Parlament“ die Reformbestrebungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Vor allem die Neugestaltung des Risikostrukturausgleichs und die geplante einheitliche Kassenaufsicht durch das Bundesversicherungsamt wurden begrüßt, da sie die bestehenden Wettbewerbsbedingungen verbessern. „Die Politik ist auf dem richtigen Weg, dieser Schritt war lange überfällig“, so die Meinung aus der Vertreterversammlung heraus.

Einzelne Punkte bei der Reform des Risikostrukturausgleichs müssen allerdings noch nachgebessert werden. So sehen die ehrenamtlichen Mitglieder der Vertreterversammlung große Probleme auf die Versichertengemeinschaft zukommen, wenn für die Versorgung chronisch Kranker und Erwerbsunfähiger nicht mehr genügend finanzielle Mittel bereitgestellt werden, wie es der Gesetzesentwurf derzeit vorsieht.

Die Vertreterversammlung sieht zudem die in den aktuellen Gesetzentwürfen des BMG enthaltene Beschränkung der Selbstverwaltung kritisch. In diesem Zusammenhang erinnerte sie

an den Koalitionsvertrag von Union und SPD, der vor gut einem Jahr geschlossen wurde. Hier wurde als ein Ziel der Bundesregierung für diese Legislaturperiode die Stärkung der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung formuliert, was seitens der KBS ausdrücklich begrüßt wurde. Die aktuellen Gesetzesentwürfe weisen jedoch in die entgegengesetzte Richtung.

Außerdem befasste sich die Vertreterversammlung in ihrer heutigen Sitzung mit den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Jahres 2018. Nach aktuellen Berechnungen weist die Krankenkasse KNAPPSCHAFT einen Überschuss von rund 90 Millionen Euro aus. Im Vorgriff auf die sich abzeichnende Entwicklung des Jahres 2018 hatte die KNAPPSCHAFT ihren Zusatzbeitragssatz bereits zum 1. Oktober 2018 um 0,2 Prozentpunkte gesenkt.

Als Beleg für die gute Arbeit im Sinne ihrer Versicherten wertet die Vertreterversammlung die guten Ergebnissen der KNAPPSCHAFT bei unabhängigen Krankenkassen-Vergleichstests. So erhält die KNAPPSCHAFT im diesjährigen Test von FOCUS-MONEY erneut das Prädikat „TOP-Krankenkasse“. Die Fachzeitschrift „€uro“ stellte im März 2019 insgesamt 81 Krankenkassen in den direkten Konkurrenzvergleich. Dabei konnte sich die KNAPPSCHAFT in der Kategorie „bundesweit geöffnete Krankenkassen“ auf dem 5. Platz positionieren.

Für die Arbeitgeberversicherung der KNAPPSCHAFT beschloss die Vertreterversammlung, den Umlagesatz bei Mutterschaft – U2-Verfahren – ab 1. Juni 2019 von derzeit 0,24 auf 0,19 Prozent zu reduzieren.

Aus dem Bereich der Rentenversicherung wurde über die Höhe der nunmehr feststehenden Rentenanpassung zum 1. Juni 2019 berichtet. Danach ist eine Erhöhung der Renten in den alten Bundesländern um 3,18 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,91 Prozent vorgesehen. Die Mitglieder der Vertreterversammlung begrüßen ausdrücklich sowohl die Steigerung der Kaufkraft aller Rentnerinnen und Rentner als auch die Annäherung des Rentenniveaus Ost-West.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44781 Bochum
Telefon: +49 (234) 304-0
Telefax: +49 (234) 304-66050
http://www.kbs.de

Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Buschfort
Pressesprecher
Telefon: +49 (234) 304-82050
Fax: +49 (234) 304-82060
E-Mail: wolfgang.buschfort@kbs.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.