7 typische Fehler beim Immobilienverkauf – Teil 2

4. Werde ich richtig beraten?
Verkaufen Sie mit dem richtigen Partner!

Professionelle Beratung bekommen Sie z. B. von einem Makler. Aber wie finden Sie den passenden? Sie sollten sich vorher über die Arbeitsweise des Maklers informieren und sich Referenzen zeigen lassen. Vergleichen Sie die Leistungen der Makler miteinander. Folgende Checkliste sollte Ihnen als kleiner Anhaltspunkt dienen, damit Sie den richtigen Makler für sich und Ihre Immobilie finden.

Diese Merkmale sollte ein guter Makler aufweisen

  • Gute Marktkenntnis: Der richtige Verkaufspartner sollte einen guten Überblick über unterschiedliche Immobilienobjekte und regionale Besonderheiten haben.
  • Klares Auftragsverhältnis: Erteilen Sie den Auftrag möglichst an einen einzigen Makler und halten Sie dies schriftlich fest. Seriöse Partner fordern ihre Provision erst nach erfolgreicher Vermittlung ein.
  • Persönliche Beratung: Ein seriöser Makler verabredet einen Vorort-Termin, nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und befürwortet die Einbeziehung eines Bausachverständigen zur Wertermittlung der Immobilie sowie eines Anwaltes zur Prüfung der Verträge.
  • Professionelle Vermarktung: Ein guter Makler setzt auf ein qualitativ hochwertiges und aussagekräftiges Exposé. Der Preis für die Leistung sollte bereits im Maklerhonorar enthalten sein.
  • Ausführlicher Besichtigungstermin:Idealerweise sollte der Makler bei jedem Termin dabei sein, um mit Orts- und Sachkenntnis auf die Fragen der Kaufinteressenten antworten zu können.
  • Mitgliedschaft im Fachverband:Fragen Sie nach Mitgliedschaften in Berufs- oder Fachverbänden. Diese sind ein Qualitätsmerkmal. Mitglieder des IVD müssen eine Aufnahmeprüfung und regelmäßige Schulungen absolvieren.
  • Haftpflichtversicherung: Im Immobilienverband Deutschland (IVD) organisierte Makler müssen diese Versicherung vorweisen können – zum eigenen Schutz und zum Schutz des Immobilienbesitzers.

5. Sind alle Unterlagen vorhanden die für einen Verkauf notwendig sind?
Achten Sie darauf, dass Sie alle wichtigsten Dokumente parat haben!

Nicht vorhandene Unterlagen können  beim Kaufinteressenten Misstrauen und dadurch abgeschreckt werden. Der Käuferinteressent könnte sich fragen: Verbirgt der Verkäufer etwas vor mir? Bestehen irgendwelche versteckte Kosten? Dadurch verschenken Sie Ihr Vertrauen und die Möglichkeit, dass Ihre Immobilie schnell und sicher Verkauft. Ein Makler wird Sie zu den wichtigsten benötigten Unterlagen beraten und Sie bei deren Beschaffung unterstützen. Sehen Sie hier wichtigsten Dokumente im Überblick:

Eine Auswahl der wichtigsten Dokumente

  • Grundbuchauszug
  • genehmigter Bebauungsplan samt Baugenehmigungsurkunde
  • Lageplan
  • Energieausweis
  • Betriebskostenaufstellung
  • exakte Berechnung der Wohnfläche und des Grundstücks
  • Teilungserklärung (nur bei Eigentumswohnungen)
  • Hausordnung (nur bei Eigentumswohnungen)
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlung (nur bei Eigentumswohnungen)
  • Abrechnungen (nur bei Eigentumswohnungen)

6. Präsentieren Sie Ihre Immobilie von der besten Seite ?
Punkten Sie beim Besichtigungstermin!

Für Sie sind der Kratzbaum, der große dunkle Teppich im Flur oder die Pinnwand mit den ganzen Urlaubsfotos ansehnlich und wohnlich? Diese könnten für den Kaufinteressenten möglicherweise genau das Gegenteil sein. Dieser möchte sich vorstellen können, wie es wäre, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu leben. Lassen Sie sich daher gerne von einem Experten beraten, wie Sie Ihre Immobilie am besten präsentieren können.

Experten-Tipps zur idealen Präsentation Ihrer Immobilie

  • Achten Sie bei der Tages
  • Wählen Sie die passende Tageszeit für die Besichtigung aus! – Laden Sie am besten ein, wenn die Sonne Ihre Immobilie erstrahlen lässt, denn nichts ist schöner als natürliches Licht.
  • Sorgen Sie für frische Raumluft und achten Sie im Winter auf eine angenehme Temperatur! Richten Sie Ihre Wohnräume für fremde Besucher her!
  • Kaufinteressenten sollten so wenige private Gegenstände wie möglich zu sehen bekommen.

Bei bereits leergezogenen Wohnungen und Häuser kann sich das Home-Staging als verkaufsfördernd erwiesen. Beim Home-Staging wird die Immobilie schlicht eingerichtet, z. B. mit einer Sofa, paar Lampen und einigen Pflanzen, damit sie wohnlicher wirkt und der Käufer eine bessere Vorstellung bekommt wie diese eingerichtet ausschaut und eine bessere Vorstellung der möglichen Raumaufteilung erhält. Mit einer solchen einfachen Maßnahme kann eine Immobilie durchschnittlich fast doppelt so schnell verkauft werden – und selbst der Verkaufspreis liegt meist um 10 % höher als bei nicht möblierten Wohnimmobilien.

7. Vollständiger Vertrag?
Sie bestimmen die Details!

Nur Immobilienverkäufe die von einem Notar beglaubigt wurden, sind in Deutschland rechtskräftig. Achten Sie darauf, dass der Notar den Vertrag nur in einer rechtlich einwandfreien Form erstellt, aber sich nicht um den Inhalt kümmert, dieser muss von Ihnen als Verkäufer geliefert werden. Achten Sie hier vor allem auf die Vollständigkeit der Angaben zur Immobilien. Zur Absicherung aller Eventualitäten, sollten sie den Verkaufsvertrag mit einem Anwalt und Ihrem Makler prüfen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Herkules Advisors GMBH
Am Stadtrand 50
22047 Hamburg
Telefon: +49 (40) 36097920
http://www.herkules.com

Ansprechpartner:
Anne Kasnaes
Praktikant
Telefon: +49 (40) 360979-230
E-Mail: Anne.Kasnaes@Herkules.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.