Mietminderung, wenn das Warmwasser zu lange dauert

Manche Warmwasserleitungen sind nicht nur nervig, sondern die reinste Wasserverschwendung. Man muss das Wasser minutenlang laufen lassen, bis es endlich warm wird. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies sogar ein Grund für eine Mietminderung sein kann. Entsprechend einer DIN-Norm muss das Wasser nach 30 Sekunden mit 55 Grad Celsius aus der Leitung sprudeln, ansonsten handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietminderung von bis zu fünf Prozent rechtfertigen kann, bis der Mangel behoben ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 7 C 82/17).

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