Lebensmittelkennzeichnung im Internetshop Pflicht

Nährwerte, Zutaten, Allergenhinweise, Verzehrzeitraum – all diese Informationen sind beim Kauf von Lebensmitteln wichtig und können für eine Kaufentscheidung ausschlaggebend sein. Während es im Supermarkt selbstverständlich ist, dass ein Kunde vor dem Gang an die Kasse verschiedene Produkte miteinander vergleichen kann, weil ihm in der Regel alle relevanten Informationen bereits auf der Verpackung zur Verfügung stehen, ist es beim Online-Kauf offenbar nicht immer so. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Lebensmittelhändler es versäumte, seine Kunden schon im Internetshop über Zutaten und Allergene der angebotenen Lebensmittel zu informieren. Auch über Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum war auf seiner Internetseite nichts zu lesen. Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass Verkäufer verpackter Lebensmittel nach der EU-weit gültigen Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtet sind, Verbraucher umfassend über die angebotenen Lebensmittel zu informieren. Und zwar vor Abschluss des Kaufvertrages. Die Angaben zu den bestellten Lebensmitteln müssen kosten- und bedingungslos zur Verfügung gestellt werden (Kammergericht Berlin, Az.: 5 U 126/16).

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