IHK informiert: Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW

Mit Blick auf die anstehende Frostperiode mit Nebel, Glatteis, Schnee- und Reifglätte weist die IHK Saarland darauf hin, dass die Winterreifenpflicht auch für Busse und LKW gilt. Nach der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung müssen bei winterlichen Verhältnissen Reifen mit M+S-Kennzeichnung aufgezogen werden. Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Sonderregelung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M 2, M 3, N 2 und N 3. Diese für die Personen- bzw. Güterbeförderung ausgelegten Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen nur auf den Antriebsachsen M+S-Reifen aufziehen. Die Reifen auf den übrigen Achsen sind aufgrund höherer Naturkautschukanteile bereits für den Ganzjahreseinsatz geeignet. Alle anderen Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen, auch bei einer LKW-Zulassung, müssen M+S-Reifen aufziehen.

In europäischen Nachbarländern gelten andere Regeln. In Belgien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April. In Frankreich und Luxemburg besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können im französischen Gebirge Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden.

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