Was bei uns erlaubt ist, kann im Ausland verboten sein!

Viele Deutsche nutzen die anstehenden Herbstferien für einen Kurztrip ins Ausland. Dabei gilt „Andere Länder, andere Sitten!“. Dieses uralte Sprichwort hält man nur solange für eine Binsenweisheit, bis man ins ausländische Fettnäpfchen getappt ist! Es bleibt aber nicht bei der Peinlichkeit, wenn man nicht nur gegen gute Sitten, sondern sogar gegen Gesetze des Gastlandes, in dem man sich befindet, verstößt. Und das kann in vielen Ländern schneller passieren, als man denkt. Unwissenheit schützt dabei leider nicht vor Strafe, so die ARAG Experten.

Alkohol

"Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren!" So sagt man bei uns und meint es meist auch so. Ganz anders ist es aber in den USA. Dort ist der Ausschank von alkoholischen Getränken erst ab 21 Jahren gestattet. In der Öffentlichkeit ist das Trinken von Alkohol sogar gänzlich untersagt; das gilt in der Regel auch für Terassen, die zu Restaurants oder Cafés gehören, sobald diese von außen eingesehen werden können. Der öffentliche Alkoholkonsum ist aber nicht nur in den USA verboten. Zum Teil drastische Strafen drohen dafür auch in Kanada, Kuwait, Lettland, den Philippinen, Polen, Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

FKK

Textilfreie Strandabschnitte gibt es an fast jeder deutschen Küste. Andere Länder sind jedoch nicht so freizügig – obwohl dort meist noch weitaus höhere Temperaturen herrschen als hierzulande. Wer allzu ungeniert der Freikörperkultur frönt, bekommt es z. B. in Brasilien, in der Dominikanischen Republik, Hongkong, Kenia, Südafrika oder auch den USA schnell mit den örtlichen Ordnungshütern zu tun.

Gleichgeschlechtliche Paare

Als erstes Land der Welt ermöglichten es 2001 die Niederlande gleichgeschlechtlichen Paaren, zu heiraten. Zahlreiche weitere Staaten haben sich angeschlossen. Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es auch in Deutschland die „Ehe für alle“. Doch viele Länder, auch solche, die uns als Urlaubsländer gerne willkommen heißen, sind weniger aufgeklärt. Gleichgeschlechtliche Paare sollten darum z. B. in Algerien, Bahrain, Barbados, Gambia, Indien, Jamaika, Kamerun, Katar, Kuwait, Kenia, Malediven, Marokko, Nigeria, Singapur, Saudi Arabien, Sri Lanka, Tansania, Tunesien und den Vereinigten Arabischen Emiraten vorsichtig sein. In Russland sind einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen des gleichen Geschlechts zwar nicht grundsätzlich verboten. Doch das gesetzliche Verbot der „Propaganda von Homosexualität“ stellt seit 2013 positive Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe. Ausländer, die gegen das Gesetz verstoßen, können mit Geldbußen von bis zu 100.000 Rubel (knapp 1.300 Euro) bestraft werden. Zudem sind die russischen Behörden befugt, Ausländer bei einem Verstoß gegen das Gesetz bis zu 15 Tage in Gewahrsam zu nehmen und danach des Landes zu verweisen.

Fotografieren

Wer auf Reisen ist, möchte oft auch die Daheimgebliebenen an den gesammelten Eindrücken teilhaben lassen. Das geht am besten, wenn man viele Fotos macht, sogar mit dem Handy. So sind Urlaub und Fotografieren kaum voneinander zu trennen. Doch Vorsicht: Wer militärische Anlagen fotografiert, riskiert z. B. in Algerien, Ägypten, Bahrain, Griechenland, Jordanien, Kamerun, Katar, Kenia, Litauen, Südkorea, Madagaskar, Nigeria, Oman, Ruanda, Sambia und auf Zypern harte Strafen.

Zollvorschriften

Wer mit dem Schiff oder Flugzeug aus dem Nicht-EU-Ausland zurück nach Deutschland kommt, hat bei der Einfuhr von Waren einen Freibetrag in Höhe von 430 Euro. Wer mit dem Auto einreist, kann Waren bis 300 Euro zollfrei einführen. Es dürfen 200 Zigaretten oder 1 Liter hochprozentiger Alkohol zollfrei eingeführt werden. Wer innerhalb der EU Urlaub gemacht hat, muss Einkäufe für seinen persönlichen Bedarf bzw. Geschenke bei seiner Rückkehr nicht verzollen. Bei Genussmitteln gibt es laut ARAG Experten aber diese Richtmengen, bis zu denen von persönlichem Bedarf ausgegangen wird:

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