BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet
Pauschalreisende, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanzielle Nachteile selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Um Reisepreisminderungen geltend zu machen muss im Normalfall direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen, so ARAG Experten. Dazu informiert man den ReiseveranstalterRead more about BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet[…]
