Rentenpaket: „Finanzierung nicht zu Lasten der Beitragszahler“

„Es ist positiv zu bewerten, dass sich die Bundesregierung zum hohen Stellenwert der gesetzlichen Rentenversicherung für die Absicherung der Menschen im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene bekennt“, so Hermann Brandl, Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bayern Süd und zugleich Geschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Bezirksgruppe Oberpfalz, anlässlich der heutigen Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd in Bad Füssing.

Brandl nahm Bezug auf den von der Bundesregierung vorgestellten Entwurf zum neuen Rentenpaket und gab zu bedenken, dass die Auswirkungen der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren deutlich zu spüren sein werden. „Es muss jetzt darum gehen, die gesetzliche Rente dauerhaft finanziell zu stabilisieren.“ Er warnte vor einem Ausverkauf der Rentenkasse: „Rentenleistungen müssen auch in Zukunft in direktem Zusammenhang mit den eingezahlten Beiträgen stehen. Leistungsausweitungen, die diesem Grundsatz nicht folgen, müssen konsequent über Steuermittel finanziert werden.“

Im Rentenpaket ist die sogenannte Mütterrente II vorgesehen, wonach ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind anerkannt werden soll, wenn Mütter mindestens drei Kinder geboren haben. Die Finanzierung hätte die Rentenversicherung zu tragen. Ebenso nicht durch Beiträge gedeckt ist die geplante Aufstockung von Rentenanwartschaften von Geringverdienern in der Gleitzone, die zukünftig bis 1.300 EUR reichen soll.

Günter Zellner, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der DRV Bayern Süd und zugleich Geschäftsführer des DGB Bayern für die Region Oberbayern: „Die Pläne der Bundesregierung, wieder allein die Beitragszahler zahlen zu lassen, ist der falsche Weg.“ Gerade mit Blick auf die kommenden Herausforderungen verbaue dies Gestaltungsspielräume, die für die Zukunft einer starken gesetzlichen Rente dringend gebraucht würden.

Zellner hob hervor, dass neben der Herausforderung des demografischen Wandels, veränderte Beschäftigungsverhältnisse eine Rolle spielten. Als Beispiel nannte er Niedriglohnarbeiten und das Problem der Scheinselbständigkeit. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Beitragseinnahmen und wirke sich in der Folge für den Einzelnen auf die Rentenhöhe aus.

Beide betonten, dass trotz der derzeitigen guten Situation weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die Gesetzliche Rente und das Vertrauen in ihr System müsse weiter gestärkt werden.

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ des Regionalträgers, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert ist. Sie setzt sich aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber zusammen, die so über die Verwendung ihre Beitragsgelder selbst mitbestimmen. Weitere Informationen zur Vertreterversammlung und Fotos zur Veranstaltung finden Sie unter www.drv-bayernsued.de.

 

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