Erst kracht’s auf der Straße, dann vor Gericht

.
– Jeder Vierte war in den vergangenen fünf Jahren in einen Unfall verwickelt.
– Männer sind häufiger in Unfälle verwickelt als Frauen – und kassieren auch mehr  Knöllchen.
– Der häufigste Grund für einen Rechtsstreit ist die Schuldfrage.
– Personen mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben bei rechtlichen Auseinandersetzungen mehr Erfolg.
– Der Zeitvergleich zeigt ein unverändert hohes Risiko, aufgrund eines Verkehrsunfalls in einen Rechtsstreit zu geraten.

 Ein Crash durch eine missachtete Vorfahrtsregel, ein Zusammenstoß mit einem Fahrrad in einer schmalen Seitengasse oder ein Stoßstangen-Knutsch im zähfließenden Verkehr: Fast jeder vierte Deutsche (23 Prozent) war in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz. Bereits 2016 hat YouGov für den Kölner Rechtsschutz-Versicherer deutsche Verkehrsteilnehmer befragt. Der Zeitvergleich zeigt: Das Risiko, als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer in einen Unfall zu geraten, ist unverändert hoch (2016: 26 Prozent).

Männer trifft es dabei etwas häufiger als Frauen. Von den rund 2.000 Befragten gaben 27 Prozent der Männer (2016: 28 Prozent) an, in der jüngeren Vergangenheit einen Unfall gehabt zu haben. Bei den Frauen sind es aktuell 20 Prozent. Im Vergleich zu 2016 zeigt sich für die Frauen damit ein etwas geringeres Unfallrisiko: Vor zwei Jahren traf es noch jede vierte Frau (24 Prozent). Außerdem sind jüngere Menschen nach wie vor häufiger betroffen als ältere: Bei den unter 35-Jährigen gab rund ein Drittel (30 Prozent, 2016: 34 Prozent) an, in den letzten fünf Jahren mindestens einen Unfall im Straßenverkehr gehabt zu haben. Bei den über 35-Jährigen war es nur gut jeder Fünfte (21 Prozent, 2016: 24 Prozent).

Männer begehen häufiger „kleine Sünden“
Stress im Straßenverkehr resultiert jedoch nicht unbedingt nur aus Unfällen. Vielmehr sind es kleine Verkehrssünden, die deutschen Verkehrsteilnehmern Ärger einbringen: Jeder zweite Deutsche (48 Prozent) musste in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verkehrsdelikts ein Bußgeld zahlen. Die mit Abstand häufigsten Gründe dafür sind – analog zu 2016 – eine Geschwindigkeitsüberschreitung (32 Prozent) und Falschparken (18 Prozent). Männer nehmen es mit den Verkehrsvorschriften weniger genau als Frauen und werden dementsprechend häufiger zur Kasse gebeten: Sowohl bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen (39 Prozent vs. 25 Prozent) als auch beim Falschparken (20 Prozent vs. 17 Prozent) führen die Männer das Ranking an. Auch hier sind die Umfragewerte im Zweijahresvergleich stabil. 

In Baden-Württemberg wird gern gebrettert
Was die Verkehrssünden betrifft, zeigen sich außerdem regionale Unterschiede. Unter den einwohnerstärksten Bundesländern haben es die Autofahrer in Baden-Württemberg der Umfrage zufolge besonders eilig: 38 Prozent ließen sich bei einer Spritztour unfreiwillig ablichten und bekamen anschließend unerwünschte Post nach Hause. Auch in Rheinland-Pfalz (36 Prozent) und Sachsen (36 Prozent) blitzt es besonders häufig. Die Fahrzeughalter aus Hessen, die vor zwei Jahren noch mit 41 Prozent das Ranking anführten, lassen es jetzt offenbar ruhiger angehen: Hier gerieten nur 34 Prozent in eine Radarfalle.

Personen mit Rechtsschutz-Versicherung gewinnen häufiger
Dass ein Verkehrsunfall nicht nur ärgerlich und unter Umständen teuer ist, sondern auch vor Gericht enden kann, mussten 13 Prozent der Befragten bereits am eigenen Leib erfahren (2016: 15 Prozent). Bei knapp der Hälfte aller Streitigkeiten (45 Prozent) ging es im aktuellsten Fall um die Schuldfrage (2016: 52 Prozent). Außerdem sind häufige Ärgernisse: die Höhe des Schadens (2018: 28 Prozent, 2016: 27 Prozent) und Streit ums Schmerzensgeld (2018: 16 Prozent, 2016: 20 Prozent).

Ob ein Rechtsstreit für die Betroffenen einen positiven Ausgang hat, wird offensichtlich durch eine Rechtsschutz-Versicherung begünstigt: Personen mit einer Rechtsschutz-Police gewinnen ihre Streitigkeiten in zwei Dritteln der Fälle (67 Prozent). Betrachtet man alle Befragten, sind nur 61 Prozent erfolgreich.

Rechtsansprüche ohne Risiko durchsetzen
Dass viele Betroffene aufgrund finanzieller Sorgen erst gar nicht versuchen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, weiß ROLAND-Partneranwalt Andreas Conzelmann von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner in Wiesbaden: „Es kommt häufig vor, dass Unfallopfer – trotz sehr guter Erfolgschancen – von einer rechtlichen Auseinandersetzung absehen, weil sie sich vor den Anwalts- und Gerichtskosten fürchten.“ Der Anwalt weist darauf hin, dass eine Rechtsschutz-Versicherung Betroffenen in jedem Fall dabei helfen könne, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. „Mehr als zwei Drittel der Deutschen verfügen aktuell über keinen Verkehrs-Rechtsschutz und verzichten damit auf die Möglichkeit, risikofrei gegen unberechtigte Bußgeldbescheide vorzugehen, nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder sich nach einer fehlerhaften Fahrzeugreparatur mit der Werkstatt auseinanderzusetzen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 8277-500
Telefax: +49 (221) 827717-460
http://www.roland-konzern.de

Ansprechpartner:
Dr. Jan Vaterrodt
Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 8277-1590
Fax: +49 (221) 827717-1590
E-Mail: jan.vaterrodt@roland-rechtsschutz.de
Marcus Acker
Teamleiter Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (221) 8277-1490
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.