Die neue Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz im Handwerk

Die EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden ab dem 25. Mai 2018 anwendbar.

Was das für den einzelnen Betrieb bedeutet und wie dieser sich auf die Änderungen einstellen kann, darüber erteilt die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald Informationen in einer Veranstaltung, die am Mittwoch, 11.04.2018 von 17.30 Uhr bis 20 Uhr im Herbert-Gutfleisch-Saal, in der BiA – Bildungsakademie der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, Gutenbergstraße 49 in 68176 Mannheim, stattfindet.

Am 25. Mai 2018 endet die Übergangsfrist und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treten in  Kraft. Für Unternehmen, die digitale Daten verarbeiten oder verarbeiten lassen, tickt deshalb die Uhr. Wer bis zu diesem Datum seine Prozesse nicht in Einklang mit der DSGVO gebracht hat, riskiert Schaden für sein Unternehmen. Verfahrensverzeichnisse, Auskunftsrecht oder Auftragsdatenverarbeitung werden zur Normalität.

Unter Berücksichtigung weiterer spezialgesetzlicher Regelungen, die möglicherweise ab dem 25. Mai 2018 im Konflikt zur DSGVO stehen können, wird die Komplexität der Lage deutlich. Verstöße gegen den Datenschutz werden aber mit erheblichen Busgeldern belegt.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Datenschutzes.

Anmeldungen sind möglich auf der Homepage der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter der Rubrik Betriebsführung/Veranstaltungskalender oder per Email beratung@hwk-mannheim.de oder per Telefon unter 0621 18002-153.

Weitere Auskünfte können bei Claudia Joerg, Bereichsleitung Umwelt- und Technologie, Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter 0621-18002-151 oder joerg@hwk-mannheim.de erfragt werden.

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