Zwischen Schutz und Überwachung

Er ist in etwa so groß wie eine Kinderhand und wiegt 35 Gramm. Er kann auf fünf Meter genau orten, Anrufe tätigen, ist wasserdicht und der Akku hält bis zu drei Tage. Handelte es sich um ein Handy, wäre es allein mit diesen Akkueigenschaften wahrscheinlich der letzte Schrei. Aber die Rede ist von einem Peilsender im Ranzen, mit dem Autofahrer per GPS vor herannahenden Kindern gewarnt werden und Eltern gleichzeitig immer im Blick haben, wo sich ihr Nachwuchs befindet. ARAG Experten über das Pro und Contra einer nicht neuen, aber immer wieder polarisierenden Idee.

Die Idee
Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 2016 knapp 30.000 Kinder unter 15 Jahren auf deutschen Straßen. Durchschnittlich kommt also alle 18 Minuten ein Kind bei Verkehrsunfällen zu Schaden. Der „Schutzranzen“ soll dies nun verhindern, indem er Autofahrern, die eine entsprechende App auf ihrem Smartphone haben, ein Warnsignal übermittelt, sobald Kinder in der Nähe sind, die diesen Peilsender in ihrem Ranzen tragen oder auch als App auf ihrem Handy haben. Ergänzt werden diese Signale von besonderen Zeichen, die teilnehmenden Autofahrern zeigen, wenn sich im Umkreis eine Schule befindet. Geht der Akkustand zur Neige, erhalten die Eltern ein Signal auf ihr Handy, damit sie sich keine Sorgen machen, wenn sich der Trecker nicht meldet. Auch eine SOS-Funktion ist integriert. So haben Kinder und die Möglichkeit, Notfallnachrichten per Knopfdruck an ausgewählte Personen zu verschicken.

Pro
Kinder für Autofahrer sichtbar machen – ohne Frage ein Ziel, das verfolgt werden muss. Von der Gesellschaft, der Politik, der Wirtschaft. Gerade kleine Kinder werden in Zeiten von zunehmend größeren, höheren Fahrzeugtypen wie SUV, Van & Co. häufiger übersehen. Gleichzeitig wird der Verkehr immer komplexer und die Autos immer schneller. Und für Eltern ist es natürlich eine Beruhigung, zu wissen, wo sich ihre Kinder aufhalten, welche Wege sie gehen, wenn sie zur Schule unterwegs sind, und ob sie gut angekommen sind.

Contra
Laut Hersteller sind die Positionsdaten anonym und nicht rückverfolgbar. Alle sechs Minuten werden sie nach dem Abgleich mit der Autofahrerposition gelöscht. Über die Eltern-App erhalten nur die Eltern gesichert und verschlüsselt die personalisierten Daten des Kindes übermittelt. Doch es gibt vermutlich kaum ein System, das sich nicht hacken lässt.

Ein weiteres Risiko: Wer garantiert, dass die gesammelten Daten nicht doch zu Amazon, Google & Co. gelangen? Nicht nur deshalb sind Datenschützern solche Überwachungsgeräte ein Dorn im Auge. Ein weiteres gern genanntes Contra-Argument: Autofahrer, die ständig Warnsignale auf ihr Smartphone bekommen, sind abgelenkt. Zudem könnte das Verlassen auf Warnsignale dazu führen, insgesamt weniger aufmerksam zu fahren.

Eine App, die darüber informiert, wo sich Kinder aufhalten, wäre zudem leider auch ein geeignetes Instrument für Menschen mit bösen Absichten. Jeder, der diese App installiert, bekommt Schulen in seinem Umkreis angezeigt. Das macht die Suche nach Kindern kinderleicht. Laut Hersteller kein Problem: Denn er hat das Gerät mit einer Anti-Missbrauchsfunktion ausgestattet. Damit ist die App nur aktiv, wenn das Fahrzeug schneller als 15 km/h fährt. Reicht das, um Kinder zu schützen?

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.