Das Wunderland Kalkar begrüßt alle Interessenten am 4. März zum „Jobberday“ (auch ab 50+)

Nach dem wettermäßigen Auf und Ab der letzten Wochen wird der Wunsch nach wärmeren Temperaturen immer stärker. Da kommt der alljährliche „Jobberday“ im Hotel-, Business- und Freizeitkomplex Wunderland Kalkar am Sonntag, den 4. März gerade recht. Mit großer Vorfreude wird nämlich die Saison 2018 im angeschlossenen „Kernie´s Familienpark“ erwartet. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, denn bereits am Karfreitag öffnen sich erneut die Tore für unbegrenzten Spaß und Abenteuer. Auch in diesem Jahr werden rund um den buntesten Kühlturm der Region wieder zahlreiche Events für Klein und Groß organisiert – natürlich gemeinsam mit Maskottchen Kernie.

Wer also noch auf der Suche nach einem Job in einem flexiblen und sympathischen Team ist, sollte am 4. März mal beim Wunderland Kalkar vorbeischauen. Als großer Arbeitgeber im Grenzgebiet ruft dieser erneut zum intensiven Bewerben auf. Von 11.00 bis 14.00 Uhr informieren Mitarbeiter alle Interessierten über Tätigkeitsfelder, die in der Saison vom 30. März bis 28. Oktober (und darüber hinaus) zu besetzen sind. Ob Erst- oder Wiederholungsbewerber… ins Gespräch kommt man/frau hier ganz einfach. Und nicht selten gibt es ein freudiges „Hallo, auch wieder hier?“.

Übersichtliche Bewerbungsunterlagen sind von Vorteil, ebenso Vorkenntnisse auf relevanten Gebieten. Trotzdem gilt: Chancen auf eine abwechslungsreiche Nebentätigkeit hat jeder. Wer nach einem sozialversicherungspflichtigen Festvertrag auf Gleitzonenbasis oder nach einem 30/40-Stunden-Vertrag sucht, darf sich natürlich ebenfalls gerne vorstellen. Im Angebot sind sowohl Tätigkeiten unter der Woche als auch Wochenend- und Ferienjobs.

Folgende (Aushilfs-)Tätigkeiten sind im Wunderland Kalkar und in Kernie´s Familienpark zu besetzen:

• an der Kasse
• in der Fahrgeschäft-Betreuung
• im Kart-Bereich
• in der Hotel- und Parkanimation
• im häuslichen Dienst
• im gastronomischen Bereich
o Park Gastronomie
o Service Restaurants
o Küche
o Kneipenstraße
• im Auf- und Abbau im Messe- und Kongresszentrum sowie für Events
• in unserem Filmteam

Der „Jobberday“ steht Bewerbern aller Altersklassen offen, eine Altersbegrenzung nach oben hin gibt es nicht. Interessenten ab 50+ sind herzlich willkommen. Allerdings müssen Schüler, die in den Ferien im Gastronomiebereich arbeiten wollen, zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts bereits 16 Jahre alt sein. Zudem erfordern manche Einsätze im Familienpark oder in anderen Bereichen die Volljährigkeit (u.a. Betrieb der Fahrgeschäfte, Dienst an der Kasse und in der Kneipenstraße erst ab 18 Jahren aufwärts).

Die Kennenlerngespräche erfolgen in lockerer Atmosphäre und dienen dazu, schon mal vorab herauszufinden, welcher Kandidat für welche Tätigkeit am idealsten geeignet ist. Die Einladung zu einem konkreten Vorstellungstermin folgt dann bei gegenseitigem Interesse in einem zweiten Schritt.

Rahmendaten:
Was: „Jobberday im Wunderland Kalkar“
Wann: Sonntag, 4. März 2018
Wie spät: 11.00 bis 14.00 Uhr
Wo: Wunderland Kalkar, Griether Str. 110-120, 47546 Kalkar

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Wunderland Kalkar
Griether Straße 110-120
47546 Kalkar
Telefon: +49 (2824) 910-0
Telefax: +49 (2824) 910-299
http://www.wunderlandkalkar.eu

Ansprechpartner:
Carolin Semelka
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (2824) 910-255
Fax: +49 (2824) 910-299
E-Mail: pr@wunderlandkalkar.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.