Kurios: Frau ohne Namen

Das Amtsgericht Cottbus verurteilte eine junge Frau wegen Verletzung eines Polizisten bei einer Protestaktion zu zwei Monaten Freiheitsstrafe. Das Kuriose an dem Vorgang: Das Gericht kannte den Namen der Delinquentin nicht. Die Frau hatte nach der Festnahme die Angabe von Personalien verweigert. Auch in der Zeit zwischen Tat und Prozess weigerte sich die Frau standhaft ihre Identität preiszugeben. Das führte dazu, dass sie die vier Wochen in Untersuchungshaft verbringen musste. Einen Gefallen hat die Namenlose sich damit laut ARAG Experten auch im Hinblick auf das Urteil nicht getan. Wegen der fehlenden Personalien war keine Strafaussetzung zur Bewährung möglich (Az.: 95 Ds 1360 Js 16326/16 (184/16). Erst fünf Tage nach dem Verkündungstermin holte sie die Angaben nach und legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Gericht hob den Haftbefehl daraufhin auf.

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