Hospitality bleibt wichtiges Element der Sportfinanzierung

Die Sponsorenvereinigung S20 und die VSA – Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter – geben in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) eine neue, erweiterte Auflage des Leitfadens „Hospitality und Strafrecht“ heraus. Hospitality ist integraler Bestandteil vieler Marketing- und Sponsoringkonzepte. Um dieses wichtige Element der Sportförderung weiterhin nutzen zu können und die Rechtssicherheit der Einladungspraxis zu unterstützen, ist der Leitfaden nach gesetzlichen Änderungen angepasst und weiterentwickelt worden.

Die Einladungspraxis von Unternehmen, die bei Sportveranstaltungen Logen anmieten oder VIP- und Business Seat-Karten erwerben, um Geschäftspartner oder Amtsträger einzuladen, ist seit vielen Jahren etabliert. Bereits 2011 hatte S20 unter Mitwirkung des BMI und des Sports den ersten Leitfaden veröffentlicht, der sich als wichtige Orientierungshilfe für regelkonformes Verhalten bewährt hat. Die rechtliche Unsicherheit bei Unternehmen und dem Sport als Einladende und bei den Eingeladenen war zuvor über die Jahre gewachsen und hatte zunehmend dazu geführt, dass Unternehmen ihre erworbenen Hospitality-Pakete nicht sinnvoll einsetzen konnten. „Dabei sind Einladungen ein üblicher Vorgang im Geschäftsleben, da unterscheiden sich Sportveranstaltungen nicht von Industriemessen oder kulturellen Events – und sie müssen Normalität bleiben. Natürlich unter Einhaltung der rechtlichen Regeln!“ erklärt Stephan Althoff, Vorsitzender von S20. Gerade die Rechtskonformität von Einladungen ist im eigenen Interesse des Sports und der Unternehmen. „Wir haben die Spielregeln in unserem Leitfaden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht, um die Einladungspraxis für alle Beteiligten weiter zu ermöglichen“, so Andreas Jung, Präsident der VSA.

Denn ein Rückzug der Sponsoren hätte fatale Auswirkungen auf den Sport insgesamt. Die Sportverbände und -vereine wären ohne Sponsoren nicht mehr in der Lage, ihr heutiges Angebot aufrecht zu erhalten. „Sponsoring ist unverzichtbar als partnerschaftliches Instrument, das die Finanzierungsgrundlage des gesamten Sportsystems vom Breiten- bis zum Profisport sichert und für Unternehmen eine vielfältige emotionale Kommunikationsplattform ist“, so Althoff und Jung.

Das von allen Seiten gelobte vielfältige Sportangebot in Deutschland erfordert in besonderem Maße eine Mitfinanzierung durch Sponsoren. Die Bedeutung nicht nur für die Wirtschaft auf Sponsorenseite, sondern auch für den Sport wollen S20 und VSA mit der nun gemeinsamen Herausgeberschaft des Leitfadens unterstreichen. „Uns ist es ein großes Anliegen, die Herausforderungen des sich kontinuierlich wandelnden Sponsorings gemeinsam anzugehen“, betonen Althoff und Jung.

Ziel des Leitfadens ist es, dass alle Beteiligten die Chancen von Sponsoringengagements in rechtlich zulässigem Rahmen nutzen können. Die Darstellung der aktuellen Rechtslage und typischer Einladungskonstellationen sowie der hierfür entwickelten Anmerkungen und Hinweise soll den Nutzern helfen, rechtliche Grenzen zu erkennen und zu beachten sowie strafrechtliche Risiken zu vermeiden, auch wenn sich die vielfältigen Rechtsfragen des deutschen Korruptionsstrafrechts darin nicht abschließend klären lassen. Neben allgemeingültigen Hinweisen werden auch zwei Beispiele aus der Praxis beschrieben.

Der Leitfaden und die gleichzeitig erschienene Kurzfassung sind auf den Webseiten der beiden Herausgeber abrufbar: www.s20.eu und www.vsa-ev.de

Über VSA
Die Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e.V. (VSA) ist die Interessenvertretung der Sportrechteinhaber in Deutschland. Der Schulterschluss von Breiten- bis Profisport über Verbände, Profiligen und Vermarktungsagenturen in der VSA bündelt Kompetenzen des organisierten Sports, um das Sportsponsoring als notwendige Finanzierungsgrundlage unseres Sportsystems abzusichern und so auch der wachsenden Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft gerecht zu werden. Die VSA setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Sportsponsorings und eine zukunftsfähige Gestaltung dieses partnerschaftlichen Förder- und Kommunikationsinstruments ein.

Über S 20 e.V

Der eingetragene Verein S20 – The Sponsors‘ Voice wurde 2006 gegründet und zählt führende deutsche Unternehmen, die im Sportsponsoring aktiv sind, zu seinen Mitgliedern. S20 versteht sich als Interessenvertretung, die Rechte und wichtige Themen für ein professionelles Sportsponsoring in Deutschland auf der Agenda hat. Die Mitglieder (Stand Oktober 2017): Allianz, Adidas, Bayer, Hugo Boss, Coca-Cola, Deutsche Bahn, Deutsche Post DHL Group, Evonik, HypoVereinsbank, Mercedes, Postbank, Rewe, SAP, Deutsche Telekom, Tipico und Viessmann. Sitz des Vereins ist Bonn.

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