Steuertipp: Höhere Abschreibungsgrenze in 2018 nutzen

ARAG Experten raten Steuerzahlern, mit größeren Anschaffungen von Arbeitsmitteln wie beispielsweise Computern, Laptops oder etwa Büromobiliar bis 2018 zu warten. Es kann sich steuerlich lohnen, da die Abschreibungsgrenze steigt. Bislang gilt: Ist der (Brutto-)Kaufpreis höher als 488 Euro, wird der Betrag über mehrere Jahre aufgeteilt, kann also nur häppchenweise von der Steuer abgesetzt werden. Das Dumme daran: Das Geld ist längst ausgeben und oft ist die Lebensdauer insbesondere bei technischen Geräten deutlich kürzer als die Zeit der Abschreibung. Nach Information der ARAG Experten können Arbeitsmittel ab Januar 2018 bis zu einem Bruttobetrag von 952 Euro sofort und in einem Betrag von der Steuer abgezogen werden.
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