Hundehaftpflicht: Nicht immer Pflicht, aber ratsam

In Deutschland teilen etwa 30 Millionen Haustiere die heimischen vier Wände mit ihren Besitzern. Den größten Teil davon machen Katzen mit schätzungsweise 12 und Hunde mit ca. sechs Millionen aus. Da stellt sich die Frage, wer für Schäden haftet, wenn Bello & Co. mal über die Stränge schlagen. Nach Auskunft von ARAG Experten sind Hunde – im Gegensatz zu Katzen und anderen Kleintieren – nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Während eine separate Versicherung für Hunde in den sechs Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen und Sachsen-Anhalt Pflicht ist, steht es Hundehaltern in den übrigen Bundesländern frei, ob sie ihren Vierbeiner versichern. Eine Ausnahme bilden sogenannte Listenhunde wie etwa Pit Bull oder Staffordshire Terrier, für die eine Versicherungspflicht in ganz Deutschland besteht. ARAG Experten weisen darauf hin, dass Hundehalter einer so genannten Gefährdungshaftung unterliegen. Das heißt, auch wenn sie selbst und ihr vierbeiniger Liebling sich richtig verhalten und es trotzdem zu einem Unfall kommt, haftet der Halter für den vom Tier verursachten Schaden. Daher ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt ratsam.
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