Ortskundigkeit kann zu höherer Verantwortlichkeit führen

Ereignet sich bei einem Überholvorgang eine Streifkollision und wäre der Unfall für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen, so kann sich aus der Ortskundigkeit des einen Fahrers dessen überwiegende Verantwortlichkeit für den Unfall ergeben. Konkret geht es um einen Verkehrsunfall zwischen einem Lkw und einem Pkw, der sich auf einer Kreisstraße ereignete. Der Fahrer des Pkw wollte zwei vor sich fahrende Lkw überholen. Als er den ersten Lkw überholt hatte und sich auf der Höhe des zweiten befand, verengte sich die Fahrbahn und es kam zu einer Streifkollision zwischen dem Lkw und dem Pkw.Um den genauen Unfallhergang zu klären, hat das Gericht ein technisches Sachverständigengutachten erholt. Hierin wurde festgestellt, dass sich der Lkw während des Überholvorgangs vom rechten Fahrbahnrand nach links bewegte, sodass sich der Seitenabstand der beiden Fahrzeuge auf 0,2 bis 0,4 Meter verringert hatte. Überdies konnte der Sachverständige nicht ausschließen, dass sich auch der Pkw um 10 bis15 Zentimeter unmittelbar vor der Kollision nach rechts bewegt und dadurch den ohnehin geringen Seitenabstand des Lkw weiter reduziert hat. Laut Gutachter wäre der Unfall jedenfalls für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen: der Lkw hätte stets am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen, der Pkw hätte stark bremsen und nach links lenken müssen. Das aufgerufene Gericht hat deshalb angenommen, dass sowohl der Fahrer des Lkw als auch der des Pkw eine Mitschuld am Unfall haben. Es hat dem klagenden Pkw-Fahrer nur 40 Prozent seines erlittenen Schadens zugesprochen. Nach Ansicht des Gerichts trägt der Fahrer des überholenden Pkw die größere Schuld. Denn er habe als ortskundiger Fahrer die Verengung der Fahrbahn gekannt und den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten, erklären ARAG Experten (AG Ansbach, Az.: 3 C 775/16).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.