Zunehmende Nutzung von Drohnen bei der Wartung von Wea

Schlagzeilen hatten sie in den vergangenen Monaten genügend gehabt, bekannte Logistik- und Versandunternehmen, die mit Drohnen Pakete oder Güter durch die Luft zu ihren Kunden bringen. Drohnen gelten als neues alternatives Transportmittel.

Auch bei den regenerativen Energien werden zunehmend Drohnen eingesetzt, und zwar für die Wartung von Windenergieanlagen und großen Solarparks. Was keiner besser weiß als Robert Hörmann. Zusammen mit seinem Partner Peter Fromme-Knoche hat er die Aero Enterprise GmbH im niederösterreichischen Linz gegründet. Mit ihrem selbstentwickelten „SensorCopter“, einem unbemannten, halbautomatischen Helikopter mit einer Rotorspannweite von über zwei Metern, können sie Brücken, Staumauern, aber auch Windenergieanlagen inspizieren.

Auf dem Fluggerät sind mehrere hochauflösende Kameras und Sensoren zur Datenerhebung und Begutachtung montiert. Damit lassen sich Risse, Lack-Abplatzer, fehlende Teile, Kratzer oder Löcher an den Rotorblätter erkennen, dokumentieren und speichern. Dank einer selbstentwickelten Software ist Aero Enterprise in der Lage, die während des Präzisionsflugs gesammelten Bild- und Geodaten zusammen mit den Kunden auszuwerten. „Die Windkraftbetreiber können die möglicherweise notwendigen Reparaturen nicht nur davon abhängig machen, wie groß die Schäden sind, ob Ersatzteile und Fachpersonal verfügbar sind, sondern dabei auch Wetter und Temperatur berücksichtigen“, sagt Geschäftsführer Hörmann.

Dank des SensorCopter-Einsatzes verspricht er seinen Kunden, Geld und Zeit zu sparen: „Industriekletterer hängen für die Inspektion von Rotorblätter bis zu sechs Stunden in den Seilen, dafür müssen die Anlagen abgeschaltet sein, sprich da kein Strom produziert wird, gibt es auch keine Vergütung. Der Einsatz unseres Mini-Hubschrauber dauert maximal zweieinhalb Stunden inklusive des 25-minütigen Inspektionsfluges.“ Die dabei ermittelten Daten über den Zustand der Windenergieanlage beziehungsweise deren Rotorblätter machen für Hörmann die Planung von Inspektionen und die dann folgenden Reparaturen einfacher. „Außerdem dürften wir nicht vergessen, dass bei unseren fliegenden Inspektionen kein Menschenleben gefährdet wird“, so Hörmann.

Bei den Inspektionen von Windenergieanlagen an Land will Aero Enterprise nicht belassen. Für das kommende Frühjahr planen die Niederösterreicher erstmals den Einsatz ihres „SensorCopters“ in einem Offshore-Windpark in der deutschen Nordsee. „Angesichts von Wetter und Wellengang sind die Windkraftlagen auf dem Meer nur etwa an einem Drittel aller Tage im Jahr für Inspektionen zugänglich. Wenn wir diese Quote auf 50 Prozent erhöhen können, dann können die Betreiber bei möglichen Schäden wesentlich schneller reagieren“, beschreibt Hörmann die Vorteile.

Dass der Einsatz von Drohnen in immer mehr Wirtschaftszweigen und auch in der Windbranche zunehmen wird, ist für Prof. Martin Maslaton keine Frage. Der Energiejurist, der seit Jahren in Verbänden der Windenergie engagiert ist, gehört auch dem Vorstand des 2016 gegründeten Bundesverbandes Zivile Drohnen an: „Die Einsatzmöglichkeiten, die Drohnen für die Logistik, Digitalisierung und Mobilität bieten, sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft.“ Hierzulande werden nach seiner Einschätzung die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen durch administrative Hemmnisse ausgebremst: „Die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnung für den Drohnen-Einsatz überlässt den Behörden die Entscheidung, ob und wann Drohnen aufsteigen können.“

Nach dieser „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ (so die offizielle Bezeichnung) muss die zuständige Luftfahrtbehörde auch weiterhin jeden Aufstieg einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm genehmigen. „Damit sind die Behörden personell überfordert“, betont Maslaton. Damit könne das Potenzial, das der Einsatz von Drohnen für die Windbranche bietet, nicht ausgeschöpft werden.

Info
Auf dem 9. Branchentag Windenergie NRW am 28. und 29 Juni in Düsseldorf gibt es mehrere Vorträge zu den Möglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen, Drohnen in der Windbranche einzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.nrw-windenergie.de.

Kontakt:
Lorenz Kommunikation
Klaus Lorenz
Telefon: 02182-57878-10
E-Mail: k.lorenz@lorenz-kommunikation.de

Diese Institutionen und Unternehmen unterstützen den 9. Branchentag Windenergie NRW:
Agentur für Erneuerbare Energien e.V., Bundesverband Windenergie e.V. (BWE), DZ Bank AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, EnergieAgentur.NRW, Grünwerke GmbH, HAUS DER TECH-NIK e.V., Kraftwerksschule e.V., Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Offshore-Wind-Industrie-Allianz (OWIA), OSTWIND AG, Messe Husum GmbH, Netzwerk Windenergie c/o EnergieAgen-tur.NRW, RPOKON Regenerative Energien eG, Siemens Wind Power GmbH & Co. KG, Spreewind GmbH, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V., Städtetag Nordrhein-Westfalen, Verband kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe Nordrhein- Westfalen (VKU), WAB e.V., WindEnergy Network e.V., Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH / Projekt EE.SH, Women of WindEnergy Deutschland e.V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Lorenz Kommunikation
Veilchenweg 10
41516 Grevenbroich
Telefon: +49 (2182) 57878-0
Telefax: +49 (2182) 57878-22
http://www.lorenz-kommunikation.de

Ansprechpartner:
Klaus Lorenz
Inhaber
Telefon: +49 (2182) 57878-0
Fax: +49 (2182) 57878-22
E-Mail: k.lorenz@lorenz-kommunikation.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.