Solarworld insolvent – So scheint für Anleger die Sonne auch weiterhin

Die Solarworld AG (Bonn) ist überschuldet. Am 12. Mai 2017 hat das Amtsgericht Bonn Horst Piepenburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 99 IN 79/17). Er wird nun die Möglichkeit prüfen, das Unternehmen vor der totalen Zerschlagung zu retten. Für Anleger gelte, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS), sich hinreichend gegen Verluste zu wappnen.

Die Solarworld AG steht schon länger auf wackeligen Beinen. Jetzt droht das endgültige Aus. In einer Mitteilung des Unternehmens von letzter Woche heißt es, dass „keine positive Fortbestehensprognose mehr“ bestehe. Für den als Sonnenkönig bekannten Firmenchef und -gründer Frank Aspeck sind die Billigangebote aus China die Übeltäter. Sie hätten die Marktpreise in den Keller getrieben. Experten sind der Meinung, er habe auch zu lange auf Altbewährtes gesetzt.

Nun setzt sich der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem Geschäftsbetrieb auseinander. Ihm zufolge soll dieser so reibungslos wie möglich fortgeführt werden. Laut n-tv.de hat er sich dabei nicht zu den Rettungsaussichten geäußert. „Hält er die Sanierung für möglich, könnten die Anleger aufgefordert werden, ihren Teil dazu beizutragen. Dem Handelsblatt zufolge stehen immerhin noch Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 170 Millionen Euro aus“, so H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de).

Ob sie sich aber auf eine derartige Mitwirkung einließen, ist fraglich. H. Heinze: „Als die Krise vor einigen Jahren ihren ersten Höhepunkt fand, mussten Anleger bereits auf sehr viel Kapital verzichten und Teile ihrer Anleihen in Aktien umwandeln. Noch einmal sind sie sicher nicht so gnädig.“ Medienberichte lassen sie zudem hellhörig werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würde prüfen, ob der Solarkonzern die Anleger rechtzeitig über drohende Risiken informierte.

Betroffenen Anlegern empfiehlt Heinze deshalb Maßnahmen zur Schadensminimierung. „Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, müssen die Anleihe-Inhaber als erstes ihre Forderungen anmelden. Für Aktionäre besteht diese Möglichkeit nicht, da sie keine Gläubiger sind. Sie sollten aber, genauso wie die Anleihe-Inhaber, ihre Ansprüche prüfen lassen. Diese könnten aufgrund von Beratungs- oder Prospektfehlern entstanden sein. Unsere Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.“

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