Mit einem Bein im Gefängnis? Der ep Elektropraktiker beantwortet die Frage nach den Voraussetzungen für die Berufung einer Elektrofachkraft

Elektriker wissen, dass ihr Beruf nicht nur mit den Gefahren des elektrischen Stroms behaftet ist. Die Diskussion, ob ein Gesellenbrief genügt, um als Elektrofachkraft die Verantwortung für Elektroanlagen zu übernehmen, flammt immer wieder auf.  Die Fachzeitschrift ep Elektropraktiker geht in der aktuellen Ausgabe darauf ein und gibt  Antworten.

Die Elektrofachkraft (EFK) bzw. Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt Verantwortung für Elektroanlagen und die Sicherheit beim Betrieb. Wer aber ist Elektrofachkraft und reicht eine einschlägige Berufsausbildung zur Bestellung zur VEFK aus? Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn „etwas“ passiert? Diese Fragen werden in der Elektrobranche gerade heiß debattiert. In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Elektropraktiker gibt es Antworten auf die wichtigen Haftungs- und Ausbildungsfragen (www.elektropraktiker.de/nachricht/wer-eine-elektrofachkraft-ist).

Der Beitrag veranschaulicht, in welchen Regelwerken Festlegungen zur Eignung zur Elektrofachkraft zu finden sind und fasst sie kurz zusammen. Auch, wie die Qualifikationen erworben werden können und wie Elektrofachkräfte bestellt werden, wird ausführlich behandelt.

Die Debatte zu verfolgen und die Tipps im Heft lohnen für alle Unternehmer, die eine Elektrofachkraft bestellen und in der Praxis tätige Elektrotechniker, die wissen wollen, inwieweit ihre Qualifikation zur Bestellung als EFK bzw. VEFK geeignet ist.

„Es ist erstaunlich, wie leichtfertig mit der Auswahlverantwortung für Elektrofachkräfte in vielen Unternehmen umgegangen wird. Dabei gibt es klare Regeln. Hier möchten wir helfen aufzuklären und beraten.“ betont Rüdiger Tuzinski, Chefredakteur des ep Elektropraktiker.

Elektropraktiker

Die Fachzeitschrift ep Elektropraktiker wendet sich an Elektrofachkräfte in Handwerk und Industrie sowie in Planungs- und Ingenieurbüros. Wichtige Themen sind Elektroinstallation, Gebäudesystemtechnik, Elektrogeräte, Schaltanlagen, Leistungselektronik, Beleuchtungstechnik, erneuerbare Energien. Für Entscheider in Handwerk und Industrie werden neben technisch-juristischen Fragestellungen auch die Gebiete Betriebsführung, Arbeitssicherheit, Aus- und Weiterbildung und der Einsatz verschiedener Betriebsmittel erörtert. Der Elektropraktiker erscheint monatlich und wird von der Berliner HUSS-MEDIEN GmbH herausgegeben.

Über HUSS Unternehmensgruppe

Die HUSS-MEDIEN ist ein B2B-Verlag, der mit Fachzeitschriften, Sonderpublikationen und Informationsportalen, die Fach- und Führungskräfte der Wirtschaftszweige Bauwesen, Elektro- und Gebäudetechnik, Logistik, sowie Recht und Gastgewerbe mit Produkten, Praxis- und Hintergrundwissen versorgt. Bei HUSS-MEDIEN erscheinen aktuell die Fachzeitschriften ep Elektropraktiker, eh Elektrohändler, Gastronomie & Hotellerie, GVkompakt, Feuerwehr, Arbeit und Arbeitsrecht, Hebezeuge Fördermittel, Moderne Gebäudetechnik, ivv Immobilien vermieten und verwalten und wwt Wasserwirtschaft Wassertechnik samt Sonderveröffentlichungen und digitale Medien. Die Fachverlagsgruppe organisiert renommierte Branchen-Veranstaltungen, wie den Arbeitsrechtskongress in Berlin, den Deutschen TGA-Award, den Deutschen E-Planer-Preis und den Nachhaltigkeitspreis der Gastronomie und Hotellerie, das Grüne Band.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

HUSS Unternehmensgruppe
Joseph-Dollinger-Bogen 5
80807 München
Telefon: +49 (89) 32391-0
Telefax: +49 (89) 32391-416
http://www.huss.de

Ansprechpartner:
Torsten Ernst
Verlagsleiter
Telefon: +49 (30) 42151-262
E-Mail: torsten.ernst@hussberlin.de
Dr. Stefan Hassels
Leitung Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 42151-383
E-Mail: stefan.hassels@hussberlin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.