IHK Saarland informiert: Ende der Übergangsfrist für Immobiliardarlehensvermittler am 21. März 2017

Bereits seit dem letzten Jahr gibt es für die Vermittler von Immobiliardarlehen die Erfordernis einer neuen Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung (GewO).  Noch für die Übergangszeit bis zum 21. März 2017 kann ein Darlehensvermittler auf der Basis seiner alten Erlaubnis nach
§ 34c GewO tätig werden.  Er muss nun  die Übergangsfrist nutzen, um im vereinfachten Verfahren eine Erlaubnis nach § 34i Gewerbeordnung zu beantragen. Die Antragsformulare sind unter www.saarland.ihk.de unter der Kennzahl 2031 eingestellt.

Die IHK Saarland empfiehlt allen Betroffenen, diese Anträge schnellstmöglich auszufüllen und bei den Erlaubnisbehörden einzureichen. Nicht entschiedene Anträge im vereinfachten Verfahren werden durch den Ablauf der Übergangsfrist automatisch beendet. Deshalb sollten die beizufügenden Unterlagen gemäß den Antragsformularen sorgfältig zusammengestellt und den Erlaubnisbehörden überreicht werden. Ohne Erlaubnis nach § 34i GewO dürfen nach dem 21. März 2017 ansonsten keine Immobiliardarlehen mehr durch den Gewerbetreibenden vermittelt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
Pressesprecherin
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.