Der Wachstumsbooster etabliert die steuerliche Forschungszulage als Standard in der FuE-Förderung
Der Bundestag hat am 26. Juni den „Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland“ verabschiedet. Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, wird die steuerliche Forschungszulage ausgebaut: Ab 2026 wird ein Gemein- und Betriebskostenaufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die bereits förderfähigen Personalaufwendungen, Auftragsforschungskosten und investiven Aufwendungen eingeführt. So soll die Förderquote bürokratiearm erhöht werden.Read more about Der Wachstumsbooster etabliert die steuerliche Forschungszulage als Standard in der FuE-Förderung[…]