Verbot der organisierten Suizidbeihilfe muss bleiben
Vor der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden gegen das in § 217 StGB geregelte Verbot der organisierten Suizidbeihilfe bekräftigt der Präsident des ZdK, Prof. Dr. Thomas Sternberg, die Notwendigkeit der 2015 vom Deutschen Bundestag getroffenen Entscheidung, die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe strafbewehrt zu verbieten. "Gerade der Respekt vor der Selbstbestimmung jedes Menschen und seiner unantastbarenRead more about Verbot der organisierten Suizidbeihilfe muss bleiben[…]