Abfallentsorger reicht Musterklage gegen CO2-Bepreisung ein
Ab Januar 2024 unterliegen Abfälle – wie beispielsweise auch Kraftstoffe im Straßenverkehr oder Erdgas/Heizöl zur Gebäudebeheizung – der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Diese ausschließlich deutsche Verpflichtung gilt für thermische Abfallbehandlungsanlagen zusätzlich zu den europäischen Verpflichtungen des Treibhausgasemissionshandels, ebenfalls ab Januar 2024. Die Einstufung von „Abfall als Brennstoff“ im BEHG bedeutet für die Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen erheblicheRead more about Abfallentsorger reicht Musterklage gegen CO2-Bepreisung ein[…]