VPKA begrüßt Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in ihren neuen „Verbindlichen Entscheidungen“ geregelt, dass das Wunsch- und Wahlrecht von Reha-Patient:innen zuerst ausgeübt wird und die Belegungssteuerung erst bei Nicht-Ausübung erfolgt. Die Regelung trat zum 1. Juli 2023 in Kraft. Der VPKA begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Die Neuregelung der DRV soll dafür sorgen, dass dem ohnehin gesetzlich verbrieftenRead more about VPKA begrüßt Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts[…]
