Urteil: Nur regelmäßiges Einkommen zählt beim Krankengeld
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld, das sich aus dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Nicht jede Einmalzahlung ist hierbei zu berücksichtigen. Das urteilte das Landessozialgericht Stuttgart. Nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung von in der Regel sechs Wochen erhalten Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Bruttokrankengeld. Es beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bisRead more about Urteil: Nur regelmäßiges Einkommen zählt beim Krankengeld[…]