TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren
Seit dem 15. Juni 2019 ist es amtlich: Mit Inkrafttreten der Verordnung für „Elektrokleinstfahrzeuge“ ist in Deutschland eine neue Fahrzeugklasse für den Straßenverkehr zugelassen. Zu den neuen Kraftfahrzeugen gehören beispielsweise Elektrostehroller, so genannte E-Scooter. Alle diese kleinen Fahrzeuge zeichnet aus, dass sie einen Elektroantrieb besitzen, über keinen Sitz verfügen, maximal mit Tempo 20 fahren dürfenRead more about TÜV Rheinland: Vor Kauf von E-Scootern genau informieren[…]